06. Februar 2021

Casinoverluste zurückfordern - Keine Duldung illegaler Online-Casinos

Entgegen anderslautender Mitteilungen und Presseberichten, die insbesondere seit Mitte Oktober 2020 verbreitet wurden, hat das Kammergericht Berlin festgestellt, dass eine Duldung von unlizenzierten Online-Casinoangeboten in Deutschland nicht möglich ist. Geschädigte Verbraucher können ihre Einsätze von den illegalen Online-Casinos zurückverlangen.

Aufgrund des Umlaufbeschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 8. September 2020 und die dazu verfassten "Gemeinsamen Leitlinien der obersten GlücksspieIaufsichtsbehörden der Länder vom 30. September 2020" haben verschiedene Online-Casinoanbieter behauptet, dass sie ihren Online-Spielbetrieb nunmehr im Rahmen einer behördlichen Duldung legal anbieten dürfen. In verschiedenen Medien war mitunter von einer „Bewährung für Online-Casinos“ die Rede.

Diese Behauptung ist unzutreffend.

Ohne die Genehmigung, also tatsächliche Lizenzerteilung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, ist und bleibt ein Online-Casino auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland illegal.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage besteht das Online-Glücksspielverbot unverändert fort.

„(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“ (§ 4 Abs. 4 GlüStV)

Eine Ausnahme hiervon besteht nicht. Der Gesetzgeber hat bislang auch keine Regelung erlassen, aus der sich eine Rechtfertigung für ein Online-Casinoangebot ergeben könnte.

Die in Aussicht gestellte Änderung des Glücksspielstaatsvertrages - die bislang auch noch nicht beschlossen ist - ist ohne Einfluss auf die derzeit geltende Rechtslage.

Das Kammergericht Berlin hat sich zu einer angeblichen Duldung von Online-Casinobetrieben auch schon eindeutig geäußert:

„Zu widersprechen ist aber auch dem Ansatz der Berufung, den Dokumenten eine - gar „generalisierende“ - „Duldung des Angebots unerlaubten Glücksspiels“ zu entnehmen und sonach auch dem erkennenden Senat gleiches anzusinnen (was letztendlich darauf hinausliefe; eine diesbezügliche Zivilklage contra legem abzuweisen). Insoweit sei auch an Art. 20 Abs. 3 Hs. 2 GG erinnert, wonach die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.

Eine Entscheidung der Legislative, den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag aufzuheben oder nicht mehr anzuwenden, gibt es nicht.

Aber auch die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien bzw. die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder „dulden“ - entgegen der Annahme der Berufung - kein unerlaubtes Glücksspiel ab dem 15.10.2020 […]“ (KG Berlin Urt. v. 06.10.2020)

Es verbleibt also dabei, daß Online-Casinos in Deutschland verboten sind. Dies gilt jedenfalls solange, bis der deutsche Gesetzgeber eine anderslautende Regelung getroffen hat.

Verbraucher die Spielverluste in unlizenzierten Online-Casinos erlitten haben, können diese zurückfordern. Wir beraten Sie gerne hierzu und helfen Ihnen die von den Online-Casinos zu Unrecht erlangten Beträge zurückzufordern. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch mit uns.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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