Corona-Krise: Kompromisslösung zu Betriebsschließungsversicherungen
In den vergangenen Wochen gab es viel Streit um sogenannte Betriebsschließungsversicherungen, die hauptsächlich von Hotel-, Bar- und Restaurantbetreibern abgeschlossen werden. In der aktuellen Corona-Krise wollten diese die Versicherung nun in Anspruch nehmen. Doch die Versicherer beriefen sich größtenteils darauf, dass die Policen das Corona-Virus nicht einschließen würden. Wir berichteten bereits darüber. Mehr zur Argumentation der Versicherer und ihrer Weigerung zu zahlen können Sie in diesem Artikel nachlesen.
Ein Kompromiss unter Kritik
Initiiert vom bayerischen Wirtschaftsministerium wurde zwar inzwischen ein Kompromiss zwischen den Versicherern und den Verbänden des Gaststättengewerbes erzielt, dem sich zuletzt acht Versicherer angeschlossen haben. Allerdings steht dieser Kompromiss sowohl seitens verschiedener Anwaltskanzleien als auch Makler unter starker Kritik und wird als Almosen abgetan.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verteidigte nun dieses Angebot. Auf der Website des Verbands ist in einer Stellungnahme des GDV-Präsidenten Wolfgang Weiler zu lesen, dass die Versicherer durchaus auch in schwierigen Zeiten und bei Katastrophen für ihre Kunden da wären. Zuletzt hätten die Versicherer dies 1984 im Hagelsturm von München unter Beweis gestellt und unbürokratisch Hilfe geleistet. Allerdings müsse auch berücksichtigt werden, dass die Corona-Krise vorherige Schadensereignisse bei weitem übertreffe. Die gesamte Branche sei derzeit gefordert wie nie zuvor. Die „bayerische Lösung“ zwischen Versicherern und Gastwirten würde sicherstellen, dass von Schließungen betroffenen Unternehmen schnell Liquidität zur Verfügung gestellt würde.
Zudem wurde auch klargestellt, dass eine weitergehende Brancheninitiative unter der Federführung des GDV demnächst nicht zu erwarten sei. Kulanz habe ihre Grenzen und es könne von der Versicherungsbranche nicht erwartet werden, für wirtschaftliche Schäden aufzukommen, die nun mal nicht versichert seien.
Kulanz oder Pflicht?
Doch kann bei der Forderung betroffener Versicherungsnehmer, dass die Schließung wegen des Corona-Virus von den Versicherungen abgedeckt werden solle, wohl kaum von Kulanz die Rede sein. Während einige Versicherungsverträge Pandemien klar ein- oder ausschließen, sind die Vertragsklauseln vieler Versicherungen weniger präzise und damit Auslegungssache.
Auch die BaFin ist der Auffassung, dass es sich hier um eine Grauzone handelt, und fordert eine Lösung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werde. Keinesfalls dürften aber unklar formulierte Klauseln zu Ungunsten der Versicherungsnehmer ausgelegt werden.
Wenn auch Ihr Gastronomie- oder Hotelbetrieb coronabedingt schließen musste und Ihre Versicherung die Zahlung verweigert, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei gerne zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung, um Ihre Versicherungspolice durch uns prüfen zu lassen.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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