23. März 2020

Corona-Krise: Kontaktverbot, Ausgangssperre, Quarantäne – welche Strafen bei Verstößen drohen und was Sie dagegen tun können

Die Corona-Krise hat das Land fest im Griff. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern wurden bereits eine Vielzahl von Infizierten oder Personen mit engem Kontakt zu Infizierten unter Quarantäne gestellt.  

Die Bundesregierung hat nunmehr einen weiteren Maßnahmenkatalog erlassen, der die Bewegungsfreiheit der Bürger weiter einschränkt und bereits den Aufenthalt mit einer Person, die nicht zum Hausstand oder dem Kreis der Angehörigen zählt, untersagt.

In der nächsten Zeit drohen somit saftige Bußgelder, wenn man sich nicht an diese neuen Regeln hält. Städte und Gemeinden haben hier teilweise schon unterschiedliche Bußgeldkataloge herausgearbeitet. Grundsätzlich besteht dabei ein Spielraum von Geldstrafen bis zu 25.000 €.

Besonders hart werden Verstöße gegen angeordnete Quarantäne geahndet werden, die als Straftat gewertet werden können. Es ist zu befürchten, dass von Beginn an durchaus drakonische Strafen von den Behörden ausgesprochen werden, um für eine abschreckende Wirkung zu sorgen.

Sollten Ihnen Verstöße gegen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus oder gegen die Quarantäne vorgeworfen werden, dann sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung und auch in den Regelungen einzelner Bundesländer, Städte und Gemeinden finden sich Ausnahmen, deren Bestehen oft Auslegungssache sein wird.

Deswegen sollten Sie sich nicht ohne anwaltlichen Rat gegenüber den Behörden äußern. Selbst bei nachweisbaren Verstößen sollten verhängte Strafen auf jeden Fall in Bezug auf die Höhe und die Rechtsgrundlage überprüft werden, bevor sie akzeptiert werden. Zögern Sie daher nicht, sich an uns zu wenden, wenn Ihnen ein entsprechender Verstoß vorgeworfen wird. Wir sind auch in der kommenden Zeit weiterhin wie gewohnt in allen Rechtsfragen für Sie da.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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