06. Mai 2026

Darf ich bestimmte Symbole zeigen oder droht mir eine Strafe nach § 86a StGB?

Immer wieder sehen sich Personen mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, weil ihnen vorgeworfen wird, Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Dabei geht es nicht nur um eindeutig verbotene Symbole, sondern auch um bestimmte Parolen, Gesten oder Darstellungen, die beispielsweise in der Öffentlichkeit oder im Internet verbreitet werden. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, wie schnell ein solcher Verdacht entstehen kann und welche rechtlichen Folgen daraus resultieren.

Wenn Sie oder ein Angehöriger betroffen sind, ist es wichtig, die rechtliche Lage zu kennen und besonnen zu handeln.

Welche Konsequenzen können drohen?

Der Gesetzgeber bewertet Verstöße gegen § 86a StGB als ernstzunehmende Straftat. Im Raum steht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Zu den verbotenen Kennzeichen zählen unter anderem:

  • Symbole wie Hakenkreuze oder SS-Runen
  • Bestimmte Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus
  • Typische Grußformen
  • Fahnen, Abzeichen oder entsprechend geprägte Kleidung

Dabei beschränkt sich die Strafbarkeit nicht nur auf das offene Zeigen. Auch das Verbreiten, Herstellen, Importieren oder Bereithalten solcher Inhalte kann strafbar sein. Gerade Beiträge oder Kommentare in sozialen Netzwerken führen zunehmend zu Ermittlungsverfahren.

Besteht die Chance auf eine Verfahrenseinstellung?

Nicht in jedem Fall endet ein Ermittlungsverfahren mit einer Anklage oder Verurteilung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Einstellung erreicht werden, etwa wenn:

  • es sich um einen erstmaligen Vorwurf handelt
  • die Schuld als gering einzustufen ist
  • keine eindeutige Absicht nachgewiesen werden kann

Ob diese Möglichkeit besteht, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher entscheidend.

Wie sollten Sie sich jetzt verhalten?

Als Beschuldigter sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen. Insbesondere Aussagen gegenüber der Polizei können später erhebliche Auswirkungen haben.

Beachten Sie daher:

  1. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen
  2. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht ohne Weiteres folgen
  3. Dokumente sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben
  4. Zunächst sollte Einsicht in die Ermittlungsakte genommen werden

Erst auf Grundlage der Aktenlage lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Besuchen Sie auch unsere Sonderseite https://polizei-akteneinsicht.de/, wenn Sie bereits Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben.

Unsere Unterstützung im Ermittlungsverfahren

Wir stehen Ihnen in dieser Situation von Beginn an zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Dazu gehört insbesondere:

  • die gesamte Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden
  • die Anforderung und sorgfältige Auswertung der Ermittlungsakte
  • eine fundierte Einschätzung der Beweislage
  • die Entwicklung einer passenden Verteidigungsstrategie
  • Ihre Begleitung bei Terminen und Vernehmungen

Unser Ziel ist es, das Verfahren frühzeitig in die richtige Richtung zu lenken und eine möglichst günstige Lösung für Sie zu erreichen.

Jetzt Kontakt aufnehmen und richtig reagieren

Wenn gegen Sie ermittelt wird oder Sie bereits eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie nicht abwarten. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein.

Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an oder nutzen Sie die Möglichkeit, direkt online einen Termin zu buchen.

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von Ulrike Frentzen
Ulrike Frentzen

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Ulrike Frentzen ist auch Fachanwältin für Strafrecht

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