14. Juli 2026

Darf meine Versicherung wegen angeblich falscher Gesundheitsangaben vom Vertrag zurücktreten?

Viele Versicherte erleben eine unangenehme Überraschung: Nach Eintritt eines Versicherungsfalls lehnt die Versicherung plötzlich Leistungen ab und erklärt den Rücktritt vom Vertrag. Begründet wird dies häufig damit, dass bei Antragstellung Gesundheitsfragen angeblich falsch oder unvollständig beantwortet worden seien. Besonders belastend ist dies dann, wenn Betroffene bereits auf laufende Versicherungsleistungen angewiesen sind, etwa im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Doch nicht jeder Rücktritt des Versicherers ist rechtlich wirksam. Versicherte sollten entsprechende Schreiben daher keinesfalls ungeprüft hinnehmen.

Wann darf eine Versicherung überhaupt vom Vertrag zurücktreten?

Versicherungen berufen sich in solchen Fällen regelmäßig auf eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Danach müssen Antragsteller diejenigen Gefahrumstände angeben, nach denen die Versicherung vor Vertragsabschluss ausdrücklich in Textform gefragt hat. Hierzu gehören häufig Gesundheitsfragen zu früheren Erkrankungen, Beschwerden, Behandlungen oder Untersuchungen.

 

Ein Rücktritt kommt jedoch nicht automatisch in Betracht, sobald sich nachträglich herausstellt, dass bestimmte Gesundheitsangaben nicht gemacht wurden. Vielmehr müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Die Versicherung muss insbesondere darlegen können,

 

  • welche konkrete Gesundheitsfrage gestellt wurde,
  • welche Angaben nach ihrer Auffassung unzutreffend waren,
  • warum die verschwiegenen Umstände gefahrerheblich waren,
  • und weshalb der Versicherungsnehmer seine Pflichten schuldhaft verletzt haben soll.

 

In vielen Fällen bestehen gerade an diesen Punkten erhebliche Zweifel.

 

Gesundheitsfragen müssen verständlich und eindeutig sein

Ein häufiger Streitpunkt betrifft die Formulierung der Gesundheitsfragen selbst.

 

Versicherungsanträge enthalten oft umfangreiche Fragenkataloge, die für juristische und medizinische Laien nicht immer leicht verständlich sind. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die jeweilige Frage verstehen durfte.

 

Nicht jede Frage ist automatisch eindeutig. Enthält eine Gesundheitsfrage beispielsweise verschiedene Beispiele schwerwiegender Erkrankungen oder Beschwerden, kann beim Antragsteller der Eindruck entstehen, dass lediglich gesundheitliche Beeinträchtigungen vergleichbarer Bedeutung gemeint sind.

Gerade bei vorübergehenden Beschwerden, gelegentlichen Schmerzen oder kurzzeitigen gesundheitlichen Einschränkungen stellt sich häufig die Frage, ob diese überhaupt unter die jeweilige Fragestellung fallen sollten.

 

Missverständliche oder auslegungsbedürftige Gesundheitsfragen dürfen nicht ohne Weiteres zulasten des Versicherungsnehmers ausgelegt werden.

 

Nicht jede ärztliche Behandlung ist automatisch anzugeben

Besonders häufig entstehen Auseinandersetzungen bei Fragen nach früheren ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen.

 

Viele Versicherer erläutern ihre Fragen durch Beispiele und Ausnahmen. So wird häufig darauf hingewiesen, dass bestimmte Routineuntersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund oder alltägliche Arztbesuche nicht angegeben werden müssen.

 

Dadurch entsteht für Versicherungsnehmer verständlicherweise die Frage, welche Behandlungen tatsächlich mitteilungspflichtig sein sollen und welche nicht.

 

Wenn die Grenzen zwischen anzeigepflichtigen und nicht anzeigepflichtigen Gesundheitsvorgängen nicht klar erkennbar sind, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung eines späteren Rücktritts haben.

 

Die Versicherung muss ihre Vorwürfe nachvollziehbar belegen

Nicht selten stützen Versicherungen ihre Entscheidung auf Auskünfte behandelnder Ärzte oder auf Auszüge aus Patientenunterlagen.

Dabei genügt es jedoch nicht, lediglich einzelne Diagnosen oder Behandlungstermine aufzulisten.

 

Die Versicherung muss nachvollziehbar darlegen,

 

  • welche konkreten Beschwerden tatsächlich vorlagen,
  • welchen Umfang diese hatten,
  • weshalb sie für die Risikobewertung relevant gewesen sein sollen,
  • und warum sie zwingend hätten angegeben werden müssen.

 

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich die Versicherung auf Angaben aus einer sogenannten Anamnese beruft.

 

Eine Anamnese beruht regelmäßig auf den Schilderungen des Patienten gegenüber dem behandelnden Arzt. Sie stellt nicht automatisch einen Beweis dafür dar, dass die dort beschriebenen Beschwerden tatsächlich in der behaupteten Form oder über den genannten Zeitraum bestanden haben.

 

Auch deshalb sollten Versicherte entsprechende Behauptungen sorgfältig überprüfen lassen.

 

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Frage des Verschuldens.

 

Die Versicherung kann sich nicht allein darauf beschränken zu behaupten, der Versicherungsnehmer habe bewusst falsche Angaben gemacht. Vielmehr müssen die Voraussetzungen für Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachvollziehbar dargelegt werden.

 

Gerade wenn Gesundheitsfragen missverständlich formuliert waren oder der Versicherungsnehmer bestimmte Beschwerden für unerheblich hielt, kann ein vorsätzliches Verhalten keineswegs selbstverständlich angenommen werden.

 

Die Beweislast liegt dabei nicht einfach beim Versicherten.

 

Was können Betroffene jetzt tun?

Wenn Sie ein Schreiben Ihrer Versicherung erhalten haben, in dem ein Rücktritt vom Vertrag erklärt oder eine Leistung verweigert wird, sollten Sie zeitnah handeln.

 

Wichtig ist insbesondere:

 

  • Rücktrittsschreiben und Leistungsablehnungen sorgfältig prüfen lassen.
  • Keine vorschnellen Erklärungen gegenüber der Versicherung abgeben.
  • Patientenunterlagen und Arztberichte sichern.
  • Fristen beachten.
  • Die Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung prüfen lassen.

 

Oft zeigt sich bei genauer rechtlicher Prüfung, dass die Voraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt keineswegs eindeutig vorliegen.

 

Wie unsere Kanzlei Betroffene unterstützt

Wir vertreten Versicherungsnehmer bundesweit gegenüber Versicherungen, wenn Leistungen abgelehnt oder Verträge wegen angeblicher Falschangaben angefochten oder rückabgewickelt werden sollen.

 

Für unsere Mandantinnen und Mandanten prüfen wir unter anderem:

 

  • die Wirksamkeit der Gesundheitsfragen,
  • die behaupteten Anzeigepflichtverletzungen,
  • die ärztlichen Unterlagen und Auskünfte,
  • die Voraussetzungen eines Rücktritts oder einer Anfechtung,
  • sowie die Durchsetzung der vertraglichen Leistungsansprüche.

 

Darüber hinaus übernehmen wir die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit der Versicherung und setzen Ansprüche erforderlichenfalls auch gerichtlich durch.

 

Jetzt rechtliche Unterstützung einholen

Wenn Ihre Versicherung Leistungen verweigert oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt hat, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren.

 

Oft bestehen erhebliche rechtliche Angriffspunkte gegen die Argumentation des Versicherers. Eine frühzeitige Prüfung kann entscheidend dafür sein, bestehende Ansprüche zu sichern und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

 

Vereinbaren Sie gerne eine kostenlose telefonische Erstberatung. Einen Termin können Sie bequem online über unsere Kanzlei buchen. Wir prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen die möglichen weiteren Schritte.

 

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von Sara Zubanovic
Sara Zubanovic

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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