29. April 2026

Darf mir wegen einer Arbeitsanweisung gekündigt werden – und was kann ich dagegen tun?

Konflikte am Arbeitsplatz entstehen häufig dann, wenn Arbeitgeber konkrete Vorgaben machen und Arbeitnehmer diese nicht umsetzen möchten oder können. Ein aktueller arbeitsgerichtlicher Fall zeigt, dass eine Kündigung in solchen Situationen nicht automatisch rechtmäßig ist.

Der Fall

In einem Arbeitsverhältnis kam es zu Streit über die inhaltliche Ausgestaltung einer dienstlichen Aufgabe. Eine Beschäftigte sollte ein Dokument erstellen und dabei eine bestimmte sprachliche Form einhalten, die vom Arbeitgeber vorgegeben wurde.

Die Arbeitnehmerin wich von dieser Vorgabe ab, da sie der Ansicht war, ihre Formulierung sei fachlich korrekt und ausreichend. Der Arbeitgeber wertete dies als Pflichtverstoß. Zunächst sprach er Abmahnungen aus, später folgte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Betroffene akzeptierte dies nicht und erhob Klage. Die Gerichte gaben ihr Recht und erklärten die Kündigung für unwirksam.

Ausschlaggebend war insbesondere, dass die konkrete Anweisung rechtlich nicht verbindlich war. Nach Auffassung des Gerichts fiel die betreffende Aufgabe nicht in den eigentlichen Zuständigkeitsbereich der Arbeitnehmerin. Zudem fehlte es an einer tragfähigen Grundlage, um die Weisung verbindlich durchzusetzen.

Welche rechtlichen Grundsätze gelten für Weisungen im Job?

Arbeitgeber haben grundsätzlich das Recht, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen. Dieses sogenannte Weisungsrecht ist jedoch nicht grenzenlos.

Eine Anweisung muss sich im Rahmen des Arbeitsvertrags bewegen und sachlich gerechtfertigt sein. Außerdem darf sie nicht einseitig zulasten des Arbeitnehmers gehen, sondern muss die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen.

Ist eine Weisung unzulässig, sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, dieser Folge zu leisten. Das kann im Einzelfall sogar bedeuten, dass eine Verweigerung keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen darf.

Wann ist eine Kündigung angreifbar?

Eine Kündigung wegen angeblicher Pflichtverletzungen hält einer rechtlichen Überprüfung häufig nicht stand. Das gilt insbesondere dann, wenn

  • die zugrunde liegende Anweisung unwirksam war
  • die vorgeworfene Pflichtverletzung nicht eindeutig nachweisbar ist
  • keine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgt ist
  • der Arbeitgeber vorschnell reagiert hat
  • formelle Voraussetzungen nicht eingehalten wurden

Selbst bei einem Fehlverhalten muss der Arbeitgeber regelmäßig zunächst mildere Mittel einsetzen. Eine Kündigung ist immer das letzte Mittel und nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.

Was sollten Sie nach einer Kündigung unbedingt beachten?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell reagieren. Entscheidend ist die gesetzliche Frist von drei Wochen, innerhalb der Sie Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben müssen.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung in der Regel wirksam, auch wenn sie ursprünglich rechtswidrig war.

Zudem ist es ratsam, keine vorschnellen Schritte zu unternehmen oder Aussagen gegenüber dem Arbeitgeber zu machen, die später nachteilig ausgelegt werden könnten. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann Ihre Position deutlich verbessern.

Wie wir Sie in dieser Situation unterstützen

Wir prüfen für Sie sorgfältig, ob die Kündigung rechtlich haltbar ist. Dabei beleuchten wir unter anderem

  • die Wirksamkeit der zugrunde liegenden Arbeitsanweisung
  • die tatsächlichen Umstände des vorgeworfenen Verhaltens
  • die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Voraussetzungen durch den Arbeitgeber
  • Ihre individuellen Erfolgsaussichten in einem gerichtlichen Verfahren

Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie – sei es zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder zur Durchsetzung einer angemessenen Abfindung.

Nutzen Sie Ihre Chance – wir sind für Sie da

Wenn Sie von einer Kündigung oder Abmahnung betroffen sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Lassen Sie Ihren Fall frühzeitig prüfen.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, bequem online einen Termin zu vereinbaren.

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Informiert bleiben lohnt sich

Arbeitsrechtliche Themen sind oft komplex – und Fehler können schnell teuer werden. Bleiben Sie daher auf dem Laufenden.

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von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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