17. August 2018

Das Smartphone als neue Geldbörse – der Wolf im Schafspelz?

Bargeldloses Zahlen hat sich bereits etabliert. Zukünftig soll es überall noch einfacher werden, und zwar mit dem Smartphone: kontaktloses Bezahlen – kleine Beträge ohne PIN, große Beträge mit PIN. Doch birgt diese Zahlmethode nicht nur Vorteile für die Verbraucher, sondern auch große Risiken.

Bereits heute ist das bargeldlose Zahlen mit dem Smartphone in einigen Supermarktketten mit eigenen Apps möglich. Selbst gesammelte Payback-Punkte können per App zur Zahlung benutzt werden. Auch bei der Gewährleistung bietet die Zahlung per Smartphone klare Vorteile, denn der Kauf ist dokumentiert und nachweisbar.

Doch was passiert, wenn das Smartphone gehackt oder gestohlen wird? Per Gesetz ist der Verbraucher verpflichtet, bei der Verwendung eines Zahlungsinstruments „alle zumutbaren Vorkehrungen“ zu treffen, um es vor unbefugtem Zugriff zu schützen. „Das ist sehr weitgehend und sollte jeden Nutzer mahnen, sich mit der Sicherheit seines Smartphones zu beschäftigen“, warnt Guido Lenné. Der Verbraucher muss sich folglich intensiv mit möglichen Schutzmaßnahmen auseinandersetzen, da er laut Gesetzgeber haftet, wenn er seine Pflichten zum Schutz grob fahrlässig verletzt.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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