09. November 2022

Datenleck bei Facebook – jetzt Schadensersatz fordern!

Bei Facebook kam es zu einer ganz erheblichen Panne beim Datenschutz. Was genau passiert ist und wie Betroffene Schadensersatz erhalten, erfahren Sie hier.

Datenpanne bei Facebook

Facebook bietet die Möglichkeit nach Accounts von Bekannten und Verwandten zu suchen. Hacker missbrauchten diese Funktion und sicherten sich dadurch die Daten, darunter u.a. die jeweilige Telefonnummer, Facebook-ID, Name, Anschrift und Geburtsdatum, von vielen Millionen Nutzern. Diese Daten wurden in verschiedenen Foren geteilt und führten bislang u.a. dazu, dass Betroffene vermehrt Spam-Nachrichten erhielten.

Wer nun alles im Besitz dieser Daten ist und wofür diese möglicherweise noch genutzt werden, lässt sich schwer beurteilen. Das Ausmaß des Schadens ist in jedem Falle enorm.

Dieser gigantische Datenklau war aufgrund von unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen durch Facebook möglich. Hinzu kommt noch, dass Facebook die betroffenen Nutzer, alleine in Deutschland wurden die Daten von etwa 6 Millionen Menschen abgegriffen, nicht über den Datenklau informiert hat.

Schadensersatzansprüche der Betroffenen

Die Betroffenen haben einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Facebook. Dies wurde inzwischen auch von den ersten Landgerichten so bestätigt, welche den Konzern zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt haben.

Das LG Zwickau hielt, ebenso wie das LG Gießen, einen Betrag in Höhe von 1.000,00 € für angemessen, das LG Oldenburg sprach dem Kläger sogar einen Betrag in Höhe von 3.000,00 € zu.

In diesen Verfahren hatte Facebook sich nicht gegen die Klage verteidigt, so dass die Gerichte sogenannte Versäumnisurteile erlassen haben. Facebook kann gegen diese Urteile noch vorgehen. Die Entscheidungen zeigen dennoch, dass die Chancen auf Schadensersatz ausgesprochen gut sind und es sich für Betroffene lohnt jetzt zu handeln.

Wir setzen Ihren Anspruch auf Schadensersatz durch!

Wenn Sie befürchten, dass Sie ebenfalls von dem Datenleck betroffen sind, sollten Sie sich unbedingt bei uns melden. Teilen Sie uns einfach die Telefonnummer sowie E-Mailadresse, welche Sie auch bei Facebook hinterlegt haben, mit, wir überprüfen dann, ob auch Ihre Daten weitergegeben wurden. Anschließend besprechen wir, wie wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz am besten durchsetzen.

Sofern Sie bereits sicher wissen, dass Sie betroffen sind, können Sie gerne einen Termin für eine kostenlose telefonische Erstberatung bei uns vereinbaren, in welcher wir das weitere Vorgehen besprechen können.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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