Deutsche Bank im Prozess zu spät dran
In einem von der Anwaltskanzlei Lenné geführten Verfahren wurde ein Fristverlängerungsgesuch der Deutschen Bank Privat und Geschäftskunden AG zur Erwiderung auf unsere Klage durch das Landgericht Frankfurt am Main als verspätet zurückgewiesen.
Warum?
Das Gericht begründete den Beschluss damit, dass die von der Deutschen Bank für Privat- und Geschäftskunden AG vorgetragenen Gründe für den Fristverlängerungsantrag
- unter Berücksichtigung der Belange der Klägerin und
- der notwendigen Prozesskonzentration
weder ausreichend substantiiert dargetan noch glaubhaft gemacht wurden und die bereits gewährte Frist ohnehin bereits großzügig bemessen war. Zudem ist die Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden AG den Einwendungen der durch die Anwaltskanzlei Lenné vertretenen Klägerin gegen die Fristverlängerung nicht entgegen getreten.
Übrigens: Wir stellen regelmäßig keine Anträge auf Fristverlängerungen. Wir sorgen für zügige Prozesse. Versprochen.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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