12. Mai 2022

Deutsche Finanzinstitute fordern Rechtssicherheit im Streit um Kontogebühren

Seit dem BGH-Urteil aus April letzten Jahres ist ein Dauerstreit über Kontogebühren bei deutschen Banken entbrannt. Die Finanzinstitute fordern nun Rechtssicherheit und ein Ende des übermäßigen Bürokratieaufwands. Ihr Ziel: eine Gesetzesänderung.

Dauerstreit um Kontogebühren seit BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hatte im Frühjahr 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kontogebühren aktiv die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Stillschweigen durfte nicht mehr als Zustimmung gewertet werden. Demzufolge mussten viele Banken nachträglich die Zustimmung ihrer Kunden für bereits eingeführte Gebühren und Bedingungen einholen. Die Kontoinhaber konnten außerdem bereits eingezogene Gebühren zurückfordern, woraufhin einige Banken jedoch mit Kündigung des Kontos drohten. Allein bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind im ersten Quartal 2022 etwa 750 Beschwerden von Bankkunden eingegangen.

Banken wollen Gesetzesänderung

Presseberichten zufolge soll die deutsche Kreditwirtschaft, also sowohl Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen und private Banken, nun ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, das als Grundlage für eine mögliche Gesetzesänderung dienen könnte. Die Finanzinstitute fordern, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen „für Änderungen von auf Dauer angelegten Verträgen künftig praxisgerechter gestaltet werden.“

Seit dem BGH-Urteil sind bereits zahllose Gerichtsverfahren, unter anderem Musterklagen seitens der Verbraucherzentralen, gegen Banken anhängig. Bereits gefällte Urteile fielen mal zugunsten der Bank, mal zugunsten des Klägers aus. Diese Rechtsunsicherheit ließe sich nur durch eine Gesetzesänderung beenden, so heißt es vonseiten der Geldinstitute. Zudem habe das BGH-Urteil zu einem übermäßigen Bürokratieaufwand geführt.

Lenné: fehlende Lösungsorientierung seitens der Banken

Eine Gesetzesänderung hält Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, nicht für erforderlich. Vielmehr sieht er den Handlungsbedarf bei den Banken: „Nur weil eine Bank viele Kunden hat, heißt das nicht, dass die einzelnen Kundenrechte weniger wert wären. Die Bank muss ihre Infrastruktur dann einfach so verbessern, dass Kunden rechtskonform über Vertragsänderungswünsche der Bank informiert werden und diesen zustimmen können. Was die Banken für bürokratischen Aufwand halten, ist letztlich Ideenlosigkeit und fehlende Lösungsorientierung im Kundenservice.“

Die Anwaltskanzlei Lenné steht allen Bankkunden zur Seite, die von ihrer Bank unter Druck gesetzt werden, den neuen Preisen und Geschäftsbedingungen zuzustimmen, oder denen mit Kündigung gedroht wird, sollten sie die zuvor unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurückfordern. Im Zuge eines kostenlosen Erstgesprächs können sie sich zu ihren Optionen beraten lassen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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