Die Nebenklage – Anschluss an das Verfahren
Als Opfer einer Straftat haben Sie grundsätzlich nur wenige Möglichkeiten, auf den Gang des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Sie sind als Opfer der Straftat in erster Linie auch Zeuge dieser Tat. Als Zeuge einer Straftat sind Sie ein Beweismittel – genau wie Videomaterial oder DNA-Spuren. Hierbei ist vor allem relevant, welche Informationen Sie dem Gericht hinsichtlich der Straftat des Täters geben können. Ihre persönlichen Wünsche oder Belange spielen leider kaum eine Rolle.
Nebenklage schafft Möglichkeiten
Um dem zu entgegnen haben Sie die Möglichkeit, dem Verfahren als Nebenkläger beizutreten. Als Nebenkläger schließen Sie sich der Anklage der Staatsanwaltschaft an. Sie haben nicht nur die Möglichkeit, durchgehend während der Hauptverhandlung anwesend zu sein, sondern auch durch Ihren Anwalt Fragen und Beweisanträge zu stellen sowie zu den jeweiligen Beweismitteln Stellung zu nehmen. Am Ende der Hauptverhandlung ist Ihr Anwalt dazu berechtigt, ein Plädoyer zu halten und so Einfluss auf das Strafmaß zu nehmen.
Welche weiteren Rechte habe ich als Nebenkläger?
Weitere Rechte sind zum Beispiel:
- Rechte auf Rechtsmittel gegen das Urteil wie die Berufung oder die Revision (nur eingeschränkt)
- Befangenheitsanträge gegen den Richter
- das Recht auf Ausschluss der Öffentlichkeit
- Recht auf rechtliches Gehör
Wann ist eine Nebenklage möglich?
§ 395 der Strafprozessordnung regelt, wann eine sogenannte Nebenklage möglich ist. Als Verletzter von bestimmten Straftaten dürfen Sie sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Ist das Opfer durch die Tat verstorben, haben auch die Angehörigen (Eltern, Kinder, Geschwister oder Ehepartner) dieses Recht.
Folgende Delikte berechtigten zur Nebenklage:
- Körperverletzungsdelikte §§ 221, 223-226a, 340 des Strafgesetzbuches
- Mord, Totschlag und andere Delikte mit Todesfolge
- Sexualdelikte wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch
- Freiheitsberaubung
Zeitlich ist die Erhebung der Nebenklage frühstens mit der Anklage durch die Staatsanwaltschaft möglich. Sobald die Anklage erhoben ist, kann der Anschluss zu jeder Zeit erklärt werden, sowohl im laufenden Prozess als auch erst in der Berufung oder Revision.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Bei schweren Straftaten haben Sie die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt als Beistand bestellen zu lassen. Hierzu gehören insbesondere die Sexual- und Tötungsdelikte. Die Kosten für den Beistand werden dann von der Staatskasse getragen und müssen nicht durch Sie übernommen werden. Sollte keine schwere Straftat im Sinne des § 397a Strafprozessordnung vorliegen und eine Bestellung nicht möglich sein, haben Sie immer noch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen oder die Kosten selbst zu tragen.
Was ist, wenn ich kein Recht auf Anschluss als Nebenkläger haben?
Wenn das Gesetz Ihnen keine Anschlussmöglichkeit als Nebenkläger bietet, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand zu beauftragen. Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren bestehen hier aber wie bei der Nebenklage leider nicht. Die Kosten des Rechtsanwalts müssten ebenfalls durch Sie getragen werden.
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und fühlen sich nicht wahrgenommen? Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte durchzusetzen. Melden Sie sich bei uns!

Kübra Görkem
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.