15. Januar 2018

Die Umsetzung der MiFID II - stärkerer Anlegerschutz durch größere Transparenz

Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) wächst der Informationsdruck auf die Banken weiter. Eine größere Transparenz soll mehr Sicherheit für die Anleger bringen.

Zu den wesentlichen Punkten gehören:

  • Kostentransparenz
  • Verantwortung der Hersteller von Finanzprodukten für den Zielmarkt
  • Aufzeichnung von Telefongesprächen

Künftig soll der Kunde eine vollständige Kostentransparenz erfahren. Durch die Darstellung sämtlicher Kosten bereits bei der Anschaffung des Produkts, soll der Anleger vor unerwarteten Kosten geschützt werden. Dazu zählen auch die Ausgabeaufschläge und Provisionszahlungen, die die beworbene Rendite schmälern.

Der Hersteller eines Finanzproduktes soll künftig einen Zielmarkt für sein Produkt bestimmen. Dadurch soll verhindert werden, dass z. B. risikoreiche Finanzprodukte einem unerfahrenen und konservativ ausgerichteten Anleger angeboten werden. Der Hersteller wird hierdurch zugleich mehr in die Verantwortung gegenüber "kleinen" Anlegern genommen.

Auch neu ist, dass telefonische Beratungsgespräche künftig aufgezeichnet werden müssen. Will ein Anleger später wegen einer Falschberatung gegen den Berater vorgehen, so soll genau nachvollziehbar sein, welche Risikoaufklärung der Berater geleistet hat. Die Banken müssen die Gespräche archivieren und auf Verlangen der Kunden herausgeben. Der Anleger erfährt somit eine Beweiserleichterung für ein späteres Verfahren, wenn er gegen den Berater vorgehen will.

Findet das Beratungsgespräch in einer Filiale statt, so kann die Aufzeichnung des Gesprächs aber durch einen Gesprächsvermerk ersetzt werden. Ob dies dem Ziel Rechnung tragen wird ist fraglich, da das gesprochene Wort oft nicht dem niedergeschriebenen Vermerk entsprechen wird.

Das bisherige Beratungsprotokoll wird durch eine Geeignetheitserklärung ersetzt. Der Berater muss dem Anleger schriftlich mitteilen, welches Finanzprodukt er aufgrund der Anlageziele und finanziellen Möglichkeiten des Anlegers für geeignet hält.

Der verstärkte Anlegerschutz ist zu begrüßen, es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Branche die neuen Regelungen letztlich umsetzen wird. Insbesondere der Punkt „Kostentransparenz“ muss nicht nur von Vorteil für den Kunden sein. Die Hersteller könnten dazu neigen für bestimmte Zielgruppen weniger Produkte aufzulegen, da sich die Vertriebschance verringert. Eine Verringerung der Provisionen bei bestimmten Produkten könnte auch dazu führen, dass die Berater wiederum das Interesse an dem Vertrieb der Produkte verlieren, so dass es letztlich zu einer Minderung des Angebots für den Anleger kommt.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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