20. Januar 2017

Die Zeit ist reif: VW-Aktionäre setzen sich zur Wehr

Bei der Berichterstattung über mögliche Schadensersatz-Ansprüche aus dem VW-Abgas-Skandal richtet sich der Blick vor allem auf die Fahrzeughalter. Zum Kreis der Geschädigten zählen aber auch die VW-Aktionäre. Zwar erholte sich der Kurs der Volkswagen-Stammaktie (WKN 766400) zwischenzeitlich wieder, dennoch verlor die Aktie seit dem Bekanntwerden der Manipulation am 19.09.2015 erheblich an Wert.

Wenn die Gerichte bestätigen, dass der VW-Konzern gegen die Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz verstieß, haben Aktionäre gute Chancen den Kursverlust von VW ersetzt zu bekommen.

Wenige Tage vor der VW-Hauptversammlung am 22. Juni 2016 erstattete die Bundesfinanzaufsicht Bafin Strafanzeige gegen den gesamten VW-Vorstand. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den früheren Konzernchef Martin Winterkorn und seinen Markenchef Herbert Diess ein Ermittlungsverfahren ein.

Ermittlungsverfahren gegen VW-Führungskräfte laufen auch in den USA. So wurde erst Anfang Januar 2017 ein VW-Manager festgenommen. Die New York Times schreibt in ihrer Ausgabe vom 09.01.2017, aus der Anklageschrift gehe hervor, dass der Vorstand schon viel früher als bisher bekannt von den illegalen Abschalteinrichtungen erfuhr und im Juli 2015 beschloss, sämtliche Vorwürfe zu verschleiern.

Welche Rechte Sie als VW-Aktionär haben

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass VW zu spät damit herauskam, dass Strafzahlungen wegen manipulierter Abgaswerte drohen, dann würde in diesem Fall ein Verstoß gegen die gesetzliche Informationspflicht nach Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vorliegen. Dies hätte zur Folge, dass für die VW-Aktionäre, ein gesetzlicher Anspruch auf Schadensersatz besteht.

VW-Aktionäre sollten zeitnah ihre Ansprüche geltend machen

Aktuell liegen dem Landgericht (LG) Braunschweig 170 Schadensersatzklagen von Anlegern gegen VW vor, mit einem Gesamtvolumen von bislang 4 Milliarden Euro. Die Antwort aber auf die Frage, welcher VW-Aktionär welche Ansprüche geltend machen kann, ist auf Grund der komplexen Problematik und der derzeit noch sehr unterschiedlichen Rechtsauffassungen nicht pauschal zu beantworten. Das beginnt bei einem festzulegenden Kursdifferenzschaden, kann aber auch auf eine vollständige Rückabwicklung des Kaufs hinauslaufen, wie es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigte (BGH Urteil vom 13. Dezember 2011, Az. XI ZR 51/19).

Kostengünstig klagen durch Teilnahme an einem Musterverfahren

Eine kostengünstige Alternative zur eigenen Klage ist die Teilnahme an einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Hierbei werden Tatsachen- und Rechtsfragen einheitlich durch das Gericht entschieden. Dies wiederum reduziert Anwalts- und Gerichtskosten.

Wenn Sie als VW-Aktionär an einem solchen Musterverfahren teilnehmen wollen, dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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