28. Juni 2023

Diebstahl von Wärmepumpen boomt – Versicherungen zahlen nicht

Seit Beginn des großen Wärmepumpen-Booms häufen sich auch die Berichte über Diebstähle der begehrten Geräte. Vor allem ländliche Regionen sind scheinbar stark betroffen. Je mehr die Nachfrage nach Wärmepumpen steigt, umso mehr Geld lässt sich damit auch auf dem Schwarzmarkt verdienen. Nach dem Schrecken über den Diebstahl erwartet die Betroffenen dann oft der nächste Schock. Die Versicherung will den Schaden nicht übernehmen.

Wärmepumpe geklaut: Versicherung verweigert Zahlung

Immer mehr Hausbesitzer stellen entsetzt fest, dass ihre außen am Haus installierten Wärmepumpen verschwunden sind. In den Medien wird von Fällen berichtet, in denen die Anlage nur wenige Tage nach Inbetriebnahme geklaut wurde. Obwohl die Wärmepumpen gut 150 Kilogramm wiegen, gelingt den Dieben der Abbau und der Abtransport. Zurück bleiben nur das Betonfundament und einige Schrauben. Der Schaden beläuft sich dann schnell auf ca. 15.000 Euro.

Auf viele Diebstahlopfer wartet dann auch gleich der nächste Schreck: wenn nämlich die Versicherung die Haftung verweigert. Denn die Wärmepumpe ist nicht immer automatisch über die Gebäudeversicherung mitversichert. Da sich die Wärmepumpe nicht im, sondern außen am Haus befindet, lehnen die Versicherer die Zahlung ab und die Betroffenen bleiben auf den Kosten sitzen.

Prüfen, ob Versicherung die Wärmepumpe abdeckt

Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten in den meisten Fällen nur dann, wenn die Wärmepumpe zusätzlich in die Versicherungspolice aufgenommen wird. Oft zahlt der Versicherer auch nur, wenn sich die Heizungsanlage im Haus befindet, nicht aber wenn sie außen an der Fassade angebracht ist. Auf solche Klauseln müssen Hausbesitzer unbedingt achten. Wer eine Wärmepumpe einbauen lässt und bereits eine Gebäudeschutzversicherung hat, sollte in jedem Fall mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und prüfen, ob die Wärmepumpe über die Police abgedeckt ist. Notfalls sollte man sie nachträglich aufnehmen lassen und explizit auch gegen Diebstahl absichern. Auch bei Neuabschlüssen sollte man vorab prüfen, ob Wärmepumpen im Versicherungsschutz enthalten sind.

Gleiches gilt übrigens auch für Solarmodule, die ebenfalls zunehmend in den Fokus von Kriminellen geraten. Angesichts der hohen Kosten ist es ratsam, sich rechtzeitig über die Abdeckung durch die Versicherung zu informieren. Grundsätzlich sind fest mit dem Gebäude verbundene Objekte zwar durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, aber es gibt, wie bereits erwähnt, von Versicherer zu Versicherer verschiedene Ausschlussklauseln.

Zahlungsverweigerung der Versicherer nicht einfach hinnehmen

Wer bereits Opfer eines Diebstahls geworden ist und von seiner Versicherung eine Absage bzgl. der Kostenübernahme bekommen hat, der sollte das nicht einfach so hinnehmen. Oftmals gibt es noch Möglichkeiten, die Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. In der Anwaltskanzlei Lenné helfen wir Ihnen dabei gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Wir prüfen Ihre Versicherungspolice und die Umstände Ihres konkreten Falls und beraten Sie zum besten Vorgehen, um den Schaden bestenfalls doch noch von der Versicherung erstattet zu bekommen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (2 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen