01. März 2018

Dieselfahrverbote - Wie Sie den Wertverlust Ihres Fahrzeugs vermeiden können

Das Bundesverwaltungsgericht hat Dieselfahrverbote für zulässig erklärt. Millionen Verbraucher werden hierdurch einen Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge hinnehmen müssen. Für Verbraucher, die ihr Fahrzeug mittels Darlehen finanziert haben, könnte hier noch die Möglichkeit bestehen, durch den Widerruf des Darlehensvertrages ohne Wertverlust das Fahrzeug zurückgeben zu können. Wir erklären wie das geht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Dieselfahrverbote für zulässig erklärt. In den kommenden Monaten ist damit zu rechnen, dass in einigen Innenstädten die ersten Fahrverbote verhängt werden.

Der Wert der Dieselfahrzeuge wird zwangsläufig sinken. Die Presseberichte hierzu überschlagen sich derzeit.

Wer einen Wertverlust vermeiden möchte, dem könnte der Widerruf seiner Autofinanzierung zugute kommen.

Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag besteht für den Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Eigentlich nur 14 Tage lang, aber auch darüber hinaus, wenn Sie nicht richtig über Ihre Rechte belehrt wurden. Und die Belehrungen sind in sehr vielen Fällen falsch!

Besonders vorteilhaft für Sie ist der Widerruf der Autofinanzierung immer dann, wenn die KFZ-Finanzierung und der Darlehensvertrag sogenannte "verbundene Geschäfte" sind.

Von verbundenen Geschäften spricht man, wenn der Darlehensvertrag und der Fahrzeug-Kaufvertrag besonders eng miteinander verbunden sind.

Wann ist die Bedingung erfüllt?

Dies ist immer dann der Fall, wenn der Darlehensvertrag vollständig der Finanzierung des Fahrzeugs diente und beide eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Unternehmer selbst die Gegenleistung des Verbrauchers finanziert, oder im Falle der Finanzierung durch einen Dritten, wenn sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient.

Gemeint ist der Fall in dem der Verbraucher noch im Autohaus auch zugleich den Finanzierungsantrag stellt. Die Bank trägt dann in der Regel denselben Namen wie der Autohersteller (Audi Bank, Seat Bank, BMW Bank etc.) aber auch die großen Consumer-Banken mischen hier mit (z. B. Santander Consumer Bank AG, Targobank etc.).

Verbundene Verträge liegen aber auch dann regelmäßig vor, wenn sich der Verbraucher das Darlehen selber besorgt hat, z. B. bei seiner Hausbank oder eine KFZ-Finanzierung im Internet abgeschlossen hat. Entscheidend ist die Zweckbindung des Darlehens.

In den meisten Fällen erhält der der Verbraucher bei einer KFZ-Finanzierung günstigere Konditionen als bei einem normalen Privatdarlehen. Das Darlehen darf dann auch nur zur Finanzierung des Fahrzeugs verwendet werden. In einem solchen Fall bedingen die Verträge einander und stellen nach der Rechtsprechung des BGH ebenfalls verbundene Verträge dar.

Wenn verbundene Verträge vorliegen ist der Widerruf interessant

Wird einer der verbundenen Verträge widerrufen, dann fällt auch der andere Vertrag weg. Wer also noch seinen Darlehensvertrag widerrufen kann, der ist auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.

Die Folge ist dann, dass der Verbraucher nicht das Darlehen zurückzahlen muss (es sei denn, man begrenzt den Widerruf auf den Darlehensvertrag), sondern der Verbraucher muss dann das Fahrzeug an die Bank zurückgeben, evtl. nebst Nutzungsersatz.

Im Gegenzug erhält der Verbraucher seine Leistungen auf das Darlehen wieder nebst Nutzungsersatz zurück. Sollte der Verbraucher eine Anzahlung an den Händler geleistet haben, erhält er auch diese Anzahlung von der Bank erstattet.

Aufgrund des zu erwartenden Wertverlustes der Dieselfahrzeuge, dürfte der Widerruf der KFZ-Finanzierung für viele Verbraucher sinnvoll sein. Der Betrag den die Bank an den Verbraucher erstatten muss dürfte regelmäßig höher liegen, als ein jetzt noch zu erwartender Verkaufserlös.

Wir prüfen gerne für Sie, ob ein Widerruf Ihrer KFZ-Finanzierung möglich ist.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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