09. Februar 2023

Diskriminierung bei der Commerzbank: Ex-Managerin fordert Schadensersatz

Nach einem acht Jahre währenden Diskriminierungsverfahren fordert eine ehemalige Managerin der Commerzbank in London nun Schadensersatz in Höhe von etwa 654.000 Euro (580.000 Pfund) von ihrem früheren Arbeitgeber. Der Vorwurf: Man habe ihr eine Beförderung verweigert.

Commerzbank soll Angestellte bei Beförderung übergangen haben

Die Managerin war seit 2012 bei der Commerzbank in London als stellvertretende Leiterin der Abteilung Markets Compliance beschäftigt gewesen und ging dann in Elternzeit. Nach ihrer Rückkehr im Jahr 2017 warf die Managerin ihrem Arbeitgeber vor, sie bei einer Beförderung übergangen zu haben. 2020 verlor sie ihren Job, nachdem die Commerzbank das Aktien- und Rohstoffgeschäft der französischen Bank Société Générale verkauft hatte.

Die Bankerin hatte über acht Jahre hinweg, teilweise erfolgreich, wegen Diskriminierung gegen die Commerzbank geklagt. Im Januar 2023 kam es schließlich zu einer Anhörung vor dem Londoner Arbeitsgericht. Dabei warf die Klägerin dem Frankfurter Finanzinstitut vor, ihr die Beförderung verweigert und sie somit praktisch zurückgestuft zu haben. Es läge eine eklatante Diskriminierung vor, für die die Bankerin eine Entschädigung von insgesamt 580.000 Pfund verlangte. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: 285.772 Pfund für die Kompensation finanzieller Schäden, 45.000 Pfund für die Verletzung ihrer Gefühle, 50.000 Pfund weitere Schadenersatzansprüche und 50.000 Pfund für Fortbildung.

Bank weist Ausmaß der Vorwürfe zurück

Medienberichten zufolge soll die Commerzbank inzwischen eingeräumt haben, dass eine Verletzung der Gefühle der ehemaligen Managerin vorliege und ihr dafür eine „bedeutende Summe“ zustehe. Das geschilderte Ausmaß weist die Bank jedoch zurück und ging gegen einige Vorwürfe der Klage in Berufung. Als Arbeitgeber habe man sich zur Chancengleichheit verpflichtet. Die Forderungen der Klägerin seien „völlig unverhältnismäßig“.

Dies ist kein Einzelfall. Nach wie vor kommt es auf dem Arbeitsmarkt immer wieder zu Diskriminierungsfällen – und das nicht nur gegen Frauen. In unserer Kanzlei haben wir uns unter anderem auf das Arbeitsrecht spezialisiert und stehen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur Seite, die Opfer von Diskriminierung am Arbeitsplatz geworden sind. Wenn auch Sie betroffen sind, beraten wir Sie gerne unverbindlich in einem kostenlosen Erstgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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