26. März 2018

E.ON übernimmt RWE-Tochter Innogy - was heißt das für Arbeitnehmer?

Seit einer Woche steht fest, dass E.ON die RWE-Ökostromtochter Innogy kaufen möchte. Zumindest haben beide Konzerne eine entsprechende Grundsatzeinigung erzielt. Danach übernimmt E.ON den gesamten RWE-Anteil von knapp 77 Prozent. Zudem will E.ON den Innogy-Minderheitsaktionären ein freiwilliges Übernahmeangebot in bar von 40,00 € pro Aktie vorlegen.

Dadurch würde in Deutschland E.ON eine schon fast monopolartige Stellung im Segment der erneuerbaren Energien einnehmen. Und das zu einer Zeit, in der das Ziel verfolgt wird, von fossilen Brennstoffen loszukommen.

Was bedeutet dies für Sie als Arbeitnehmer?

E.ON selbst rechnet nach der Übernahme der Stromnetzsparte von Innogy mit dem Abbau von bis zu 5.000 Arbeitsplätzen. Hiervon dürfte jede Ebene des Unternehmens betroffen sein, da jede Maßnahme, die vom Management durchgeführt wird, zahllose Folgeentscheidungen auf anderen Ebenen nach sich zieht.

Die Gewerkschaft Verdi hat bereits Sicherheit für die Beschäftigten gefordert. Dies ist jedoch nur ein Wunschdenken und wird den angekündigten Stellenabbau nicht verhindern können. Arbeitsplatz- und Tarifsicherheit wird es nicht geben.

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Letzten Endes kommt es, wie es kommen muss. Sie erhalten eine betriebsbedingte Kündigung. In diesem Moment heißt es, schnell zu sein. Ab Zugang der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, deren Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Kündigungsschutzklage überprüfen zu lassen.

Wie wir Ihnen helfen

Wir vertreten Sie im arbeitsgerichtlichen Verfahren und reichen für Sie die Kündigungsschutzklage ein. Ziel des Verfahrens wird es sein, für Sie als Arbeitnehmer eine faire individuelle Lösung auszuhandeln.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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