04. Juni 2018

Ehe gescheitert – Was bei der Trennung zu beachten ist

Eine Trennung löst bei dem Einen Erleichterung, bei dem Anderen Unsicherheit und Hilflosigkeit aus. Handelt es sich um eine langjährige Ehe und sind Kinder daraus hervorgegangen, so müssen nun zahlreiche Veränderungen gemeistert werden. Unterhalt ist zu berechnen, Umgangszeiten zu regeln, Vermögen und Hausrat aufzuteilen. Hier ein paar Tipps, worauf unbedingt zu achten ist:

  • relevante Unterlagen sichern
  • ein eigenes Konto einrichten
  • eine Regelung bzgl. des Hausrates treffen
  • persönliche Wertgegenstände und Dokumente sichern

Sie sollten sich unbedingt Rechtsbeistand suchen, um Unterhaltsansprüche für Kinder und Ihren möglicherweise bestehenden Anspruch auf Trennungsunterhalt prüfen und beziffern zu lassen.

Außerdem ist es wichtig, scheidungsrelevante Unterlagen wie die Scheidungsurkunde, Pässe der Kinder, Nachweise über Versicherungen, Bauspar- und Darlehensverträge, Nachweise über gemeinsame Kredit- oder anderweitige Zahlungsverpflichtungen, Verdienstabrechnungen, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge, Sparbücher, Nachweise über Geldanlagen etc. zu sichern. Diese Unterlagen erleichtern später die Berechnung von Unterhaltsansprüchen und ggf. die Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen.

Liegt eine Kontovollmacht des Ehepartners vor, ist diese unverzüglich zu widerrufen. Dasselbe gilt für EC-Partnerkarten. Die Finanzen sind ab dem Zeitpunkt der Trennung separat zu regeln. Der Ehepartner sollte also keinen Zugriff mehr auf Ihr eigenes Konto haben.

Für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist die Einhaltung des Trennungsjahres erforderlich. So sollte der Zeitpunkt der Trennung schriftlich fixiert werden. Das Trennungsjahr ist die Hauptbedingung für ein späteres Scheidungsverfahren und hat folgende Voraussetzungen:

„Trennung von Tisch und Bett“

  • Die Finanzen sind getrennt voneinander zu regeln.
  • Bei einer Trennung in einer gemeinsamen Mietwohnung oder Immobilie hat die Trennung in separaten Räumlichkeiten zu erfolgen. Gemeinschaftliche Räume können aber weiterhin als solche genutzt werden. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag und Auszug eines Ehepartners ist darauf zu achten, dass derjenige, der auszieht, aus dem gemeinsamen Mietvertag entlassen wird, damit er nicht weiterhin für eventuelle Schäden oder Mietschulden mithaftet.
  • Die Noch-Ehepartner haben getrennt zu wirtschaften. Dinge des täglichen Lebens wie Kochen, Einkaufen und Waschen sind getrennt voneinander zu erledigen.

Die Hausratsteilung sollte, im Idealfall, einvernehmlich über die Bühne gehen. Es ist eine Liste über den gemeinsam angeschafften Hausrat zu erstellen, damit später geregelt werden kann, wie die Gegenstände auf die Ehepartner verteilt werden.

Bei einer Trennung mit Kindern sind Regelungen bezüglich des Umgangs zu treffen. Hier ist es sinnvoll, genaue Zeiten und Daten festzulegen, damit es bei der Umsetzung nicht zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten kommt. Kinder sollten über die anstehenden Veränderungen einfühlsam aufgeklärt werden. Das Sorgerecht verbleibt in der Regel bei beiden Elternteilen gemeinsam.

Wenn auch Sie Trennungsabsichten hegen oder sich bereits getrennt haben und sich scheiden lassen wollen, beraten wir Sie gerne.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,5/5 Sterne (4 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen