27. August 2018

Ein Thema, das einschlägt: das Smartphone als neue Geldbörse

Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde unter anderem im Focus zu den Risiken des kontaktlosen Bezahlens mittels Smartphone zitiert. Dabei ging es vor allem um die Risiken für Verbraucher und ihre Verpflichtung zur Sicherung verwendeter Geräte.

Anwalt Lenné erklärt, dass Verbraucher gesetzlich verpflichtet sind, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments „alle zumutbaren Vorkehrungen” zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. „Das ist sehr weitgehend und sollte jeden Nutzer mahnen, sich mit der Sicherheit seines Smartphones zu beschäftigen”, so Lenné.

Die Frage, ob das Smartphone als neue Geldbörse zu begrüßen oder doch mit Vorsicht zu genießen ist, scheint einen Nerv zu treffen, denn das Thema breitet sich rasend schnell in den Medien aus: Neben der Berliner Zeitung, dem Express und der Süddeutschen Zeitung sowie zahlreichen anderen Zeitungen hat inzwischen auch NTV das Thema aufgegriffen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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