21. April 2016

Einführung der sog. blauen Plakette: Etwaige Folgen und Ansprüche für Besitzer von manipulierten Dieselfahrzeugen

Einführung der sog. "blauen Plakette" - etwaige Folgen und Ansprüche für Besitzer von durch VW manipulierten Dieselfahrzeugen

Laut einem Medienbericht plant das Umweltministerium ab 2017 die Einführung neuer Plaketten und Umweltzonen. Demnach soll eine Verordnung in Kraft gesetzt werden, wonach eine neue Umweltzone in Städten mit erhöhter Schadstoffbelastung festgesetzt wird. Diese soll dann nur noch durch Fahrzeuge mit einer blauen Plakette befahren werden dürfen. Die sog. blaue Plakette soll somit Pflicht werden. Die Plakette soll den Ausstoß von Stickoxiden berücksichtigen und letztlich nur noch sauberen Dieselfahrzeugen den Zugang zu Städten mit hoher Schadstoffbelastung ermöglichen.

Worum geht es?

Aufgrund erhöhter Schadstoffbelastung vor allem mit giftigen Stickoxiden ( NOx) in vielen deutschen Städten, hat die EU 2015 gegen Deutschland ein Verfahren eingeleitet. Folge ist, dass Deutschland verpflichtet ist den Ausstoß zu senken. Das Umweltministerium hält dafür den schon länger sehr umstrittenen Weg der Einführung einer blauen Plakette für praktikabel und erfolgversprechend. Verstärkt wird das Verlangen nach Einführung der neuen Plakette auch durch den derzeitigen VW-Abgasskandal.

Welche Anforderungen soll die blaue Plakette an Fahrzeuge stellen?

Die blaue Plakette soll nur an Besitzer von PKW erfolgen, welche die Abgasnorm Euro 6 erfüllen.

Schadstoffnorm Euro 6

Bei dieser Norm geht es vor allem um Partikel- und Stickoxid-Emissionen. Diesel-PKW erfüllen die Norm, wenn sie maximal 80 mg Stickoxid pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. Bei Benzinern liegt der Grenzwert bei 60 mg pro Kilometer. Die Euro 6 gilt in ganz Europa seit September 2015 und ist seitdem für alle neu zugelassenen PKW ein Muss. Ältere Fahrzeuge erfüllen sie nicht unbedingt und müssen gegebenenfalls mit speziellen Katalysatoren nachgerüstet werden. Die Norm erfüllen derzeit allerdings nur rund 500.000 in Deutschland zugelassene Dieselfahrzeuge.

Welche Folgen hat die Einführung der Plakette für PKW welche die Euro 6 Norm nicht einhalten?

Jeder PKW-Besitzer, welcher die blaue Plakette in seiner Windschutzscheibe aufgeklebt hat, darf in die festgesetzten Gebiete hineinfahren.

Für PKW ohne die Plakette ist die Einfahrt verboten. Dieses Verbot soll während des gesamten Jahres Geltung beanspruchen, ohne die jeweils aktuelle Schadstoffbelastung der Luft  dabei zu berücksichtigen. Somit wird die Mobilität des betroffenen Autofahrers stark eingeschränkt.

In diesem Zusammenhang soll kein Autofahrer mehrere Plaketten benötigen, wer nach diesen Anforderungen eine blaue Plakette erhält, darf damit auch in die bereits bestehenden grünen Zonen einfahren.

Wer ohne die blaue Plakette durch die dann bestehenden Umweltzonen durchfährt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Derzeit sind die genauen Strafen noch unklar. Für die bereits bestehende grüne Umweltzone wird bei unerlaubter Durchfahrt ein Bußgeld von 80 € in Ansatz gebracht.

Was heißt das für manipulierte Dieselfahrzeuge durch VW?

Beim Abgas-Skandal standen bislang die manipulierten Abgaswerte von Dieselmotoren eines Motortyps im Fokus: Motoren mit der Bezeichnung EA 189. Volkswagen bestätigte offiziell, dass Dieselautos mit EA 288-Motoren gemäß Euro-5-Norm und Euro-6-Norm scheinbar nicht betroffen sein sollen.

Da derzeit insgesamt noch nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Dieselfahrzeuge betroffen sind, welche die Euronorm 6 einhalten sollen, kann für den jeweiligen Autofahrer bis dato nicht ausgeschlossen werden, dass er sodann aufgrund der Einführung der blauen Plakette in seiner Mobilität erheblich eingeschränkt sein könnte. 

Unterstellt, dass Fahrzeuge durch den Einsatz manipulierter Software, die im Rahmen der jeweiligen Vertragsvereinbarung zugesicherte Eigenschaft Euro 6 Norm nicht einhalten könnten, resultieren hieraus weitergehende Ansprüche für den einzelnen Kunden.

Dies könnte Ansprüche gegen den Verkäufer und VW begründen. In Betracht kämen Mangelgewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer und etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Fahrzeughersteller.

Die Entwicklung bleibt abzuwarten. Wir empfehlen zum richtigen Zeitpunkt zu prüfen, ob und welche Ansprüche in Ihrem Fall sodann konkret bestehen könnten und welche Vorgehensweise sich für Sie empfiehlt.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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