25. Januar 2013

Einigung mit Zurich Dt. Herold Lebensversicherung AG über Kreditgebühr aus dem Jahr 2002 - AG Bonn äußert sich zu Anspruchsverjährung

In einem von uns geführten Verfahren wegen der Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren vor dem Amtsgericht Bonn äußerte sich das Amtsgericht in der mündlichen Verhandlung kundenfreundlich zur Verjährung von Erstattungsansprüchen.

Das Amtsgericht Bonn wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass es grundsätzlich eine regelmäßige Verjährung von drei Jahren zum Jahresende, gerechnet ab der Kenntnis des Klägers von seinem Anspruch annehme. Da erste Urteile von Oberlandesgerichten zur Unzulässigkeit von Kredit-Bearbeitungsgebühren erstmals im Jahre 2010 erfolgt seien, hätten Bankkunden auch erst dann Kenntnis von ihren Ansprüchen auf Erstattung der Gebühren haben können.

Letztlich wurde ein Kompromiß zwischen dem von uns vertretenen Kläger und der Beklagten vereinbart. Danach erhält der Kläger 1.000 €. Die Bearbeitungsgebühr kostete ihn damals 1.175 €. Ferner erstattet die Beklagte den größten Teil der Prozesskosten.

Auch andere Banken signalisieren uns, dass auch bei alten Ansprüchen Einigungsbereitschaft besteht. Es lohnt sich also derzeit auch in Altverträgen zu prüfen, ob Kreditbearbeitungsgebühren vorliegen.

Übrigens:

Bei immer mehr Banken stellen wir fest, dass eine Vereinbarung fehlt, wonach die Kreditbearbeitungsgebühr zu Vertragsbeginn zu zahlen ist. Ohne eine solche Vereinbarung ist wohl davon auszugehen, dass die Kreditbearbeitungsgebühr in jeder einzelnen Kreditrate anteilig enthalten ist. Dann kann aber auch nicht von einer einheitlichen Verjährung für die gesamte Gebühr ausgegangen werden.

Und noch ein Hinweis: Auch mit verjährten Forderungen kann im Einzelfall noch aufgerechnet werden. Solange der Kredit also heute noch bedient wird, ist es möglich die Bearbeitungsgebühr zu sparen. 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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