Ende der Online-Streitbeilegungsplattform: Was Sie jetzt tun müssen
Am 20. Juli 2025 wird die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU eingestellt. Diese stand seit 2016 Verbrauchern wie Unternehmern zur Verfügung, um Konflikte im Online-Handel außergerichtlich zu klären. Bisher waren Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zu der OS-Plattform anzugeben. Diese Pflicht entfällt nun am 20. Juli.
Die Online-Streitbeilegungsplattform
Die sog. „Online Dispute Resolution“ ist 2016 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Durch diese Verordnung (ODR-VO) sollten Konflikte mit Verbrauchern durch alternative Streitbeilegungsverfahren gelöst werden, um so teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Zu diesem Zweck wurde die Online-Streitbeilegungsplattform von der EU-Kommission entwickelt und nachfolgend betrieben. Sie dient der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Handel. Nicht erfasst werden Streitigkeiten aus dem B2B-Bereich oder dem stationären Handel.
Die ODR-Verordnung verpflichtet alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die ihre Waren bzw. Dienstleistungen online verkaufen, auf ihrer Website einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform und ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
Abschaltung der OS-Plattform zum 20.07.25
Wegen geringer Nutzung hat die EU nun beschlossen, die Online-Streitbeilegungsplattform am 20. Juli 2025 einzustellen. Beschwerden konnten nur noch bis zum 20. März 2025 eingereicht werden. Diese sollen bis zum 19. Juli 2025 bearbeitet werden. Am 20. Juli 2025 wird dann nicht nur die Plattform abgeschaltet, sondern werden auch alle Nutzerdaten gelöscht. Wer die Plattform in Anspruch genommen hat, sollte daher alle für den jeweiligen Fall relevanten Daten spätestens bis zum 19. Juli 2025 exportieren, da diese sonst mit Abschaltung der Plattform gelöscht werden.
Was müssen betroffene Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen mit Sitz in der EU, die ihre Waren und Dienstleistungen über ihre Website anbieten, sollten den Link und entsprechende Hinweistexte noch bis einschließlich 20. Juli 2025 unverändert im Impressum, in den AGB sowie in den Angebots-E-Mails belassen. Ab dem 21. Juli sollten diese Angaben dann aus allen Rechtstexten entfernt werden.
Doch Achtung: Die Informationspflichten gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben hiervon unberührt und müssen bestehen bleiben. Der Hinweis zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Schlichtungsverfahren ist also weiterhin anzugeben.
Termine und To-dos im Überblick
- Bis einschl. 19. Juli 2025: Bis zu diesem Termin werden alle eingereichten Beschwerden bearbeitet. Alle relevanten Daten zu laufenden Streitigkeiten sollten exportiert und gespeichert werden, da sie ansonsten mit Abschaltung der Plattform verloren gehen.
- 20. Juli 2025: Die OS-Plattform wird an diesem Datum abgeschaltet. Sämtliche dort hinterlegten Nutzerdaten werden gelöscht. Der Link zur OS-Plattform sollte bis zu diesem Termin auf der Unternehmens-Website, in AGB und Angebots-Mails belassen werden.
- Ab 21. Juli 2025: Der Link zur OS-Plattform kann aus dem Impressum, den AGB und Angebots-Mails gelöscht werden. Das sollte schnellstmöglich erfolgen, da aktuell noch nicht klar ist, ob ein toter Link möglicherweise abgemahnt werden könnte.
Wer sicherstellen möchte, dass die Texte im Impressum des eigenen Online-Shops oder der eigenen Webseite, in den AGB oder in Angebots-Mails den rechtlichen Anforderungen entsprechen und dass alle Hinweise zur OS-Plattform ordnungsgemäß gelöscht werden, kann sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir prüfen Ihre Rechtstexte und nehmen ggf. erforderliche Anpassungen vor. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem kostenlosen Erstgespräch.

Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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