24. September 2023

Equal Pay Klage: gleicher Lohn für Frauen!

Die Journalistin Birte Meier führte einen langwierigen Rechtsstreit gegen das ZDF wegen geschlechtsbedingter Entgeltdiskriminierung. Sie hatte herausgefunden, dass sie trotz vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen.

Nach einem langen Weg vom Arbeitsgericht Berlin über das Bundesarbeitsgericht setzte schließlich das Bundesverfassungsgericht ein klares Zeichen: Es betonte, dass eine erneute Zahlungsklage Erfolg haben könnte!

Der langjährige Rechtsstreit endete in diesem Jahr mit einem Vergleich zwischen Birte Meier und dem ZDF.

Ein langer Weg zum Ziel

Birte Meier bestritt einen langen Weg bis zu dem kürzlich abgeschlossenen Vergleich.

Die Klage der ehemaligen ZDF-Redakteurin zielte zum einen auf Auskunft über Vergleichsgehälter sowie im Kern auf Zahlung wegen Entgeltdiskriminierung ab.

Ihre Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin wurde in erster Instanz abgewiesen. Auch die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wurde zurückgewiesen und die Revision in der Kernfrage nicht zugelassen – sondern nur in Bezug auf den Auskunftsanspruch. Daraufhin legte die Klägerin zum einen Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ein.

Zudem folgte nach erfolgloser Nichtzulassungsbeschwerde eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Letztlich kam es aus formalen Gründen jedoch zu keiner inhaltlichen Entscheidung in der Sache. Das bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht letztlich nicht darüber entschied, ob eine geschlechtsbedingte Entgeltdiskriminierung vorlag oder nicht.

Dennoch wurden im Rahmen des Rechtsstreits zwei wichtige Punkte klargestellt.

Auskunft über Vergleichsgehälter auch für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte

Zum einen konnte die Klägerin im Rahmen ihrer Revision vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich einen Auskunftsanspruch bezüglich der Vergleichsgehälter von männlichen Kollegen geltend machen. Dieser Anspruch war vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Bandenburg zunächst mit der Begründung abgelehnt worden, sie sei als fest-freie Mitarbeiterin nicht vom Entgelttransparenzgesetz erfasst. Auf ihre Revision hin fällte das Bundearbeitsgericht im Juni 2020 ein Grundsatzurteil, mit dem klargestellt wurde, dass auch arbeitnehmerähnlich Beschäftigten ein Auskunftsanspruch über Vergleichsgehälter nach dem Entgelttransparenzgesetz zusteht.

Das ZDF erteilte daraufhin die von der Klägerin bereits angenommene Auskunft, dass ihr Gehalt im Jahr 2017 über 800 Euro unter dem durchschnittlichen Gehalt ihrer männlichen Kollegen lag.

Positive Einstufung der Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage durch das BVerfG

Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht zur Frage nach einer Entgeltdiskriminierung, auch ohne in der Sache zu entscheiden, klar Stellung bezogen. In dem Urteil wurde betont, dass eine erneute Zahlungsklage auf Grundlage der mit dem Auskunftsanspruch eingeholten Informationen über die männlichen Vergleichsgehälter Erfolg haben könnte.

Nach einer erneuten Zahlungsklage konnten sich die Parteien letztendlich in diesem Jahr auf einen Vergleich einigen und den langjährigen Rechtsstreit abschließen.

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von Anna-Lucia Kürn
Anna-Lucia Kürn

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