08. April 2026

Erfolg für Geschädigte der Überspannung in Leverkusen: Westnetz gibt 500 €-Selbstbehalt auf

Die Überspannung im Leverkusener Stromnetz vom 11.01.2026 hat in zahlreichen Haushalten erhebliche Schäden verursacht. Ursache war ein technischer Defekt im Netz des vorgelagerten Netzbetreibers Westnetz GmbH, infolgedessen es zu massiven Spannungsspitzen und der Zerstörung vieler Elektrogeräte kam.

Zahlreiche Betroffene sahen sich zunächst mit erheblichen Problemen bei der Schadensregulierung konfrontiert. Insbesondere wurde ihnen unter Verweis auf das Produkthaftungsgesetz ein pauschaler Selbstbehalt von 500 € entgegengehalten.

Konsequentes Vorgehen zeigt Wirkung

Unsere Kanzlei hat frühzeitig die Interessen geschädigter Mandantinnen und Mandanten gebündelt und sich konsequent gegen diese Praxis gestellt.

Mit Erfolg:
Der Netzbetreiber bzw. die für ihn tätigen Regulierungsstellen berufen sich mittlerweile nicht mehr auf den pauschalen Selbstbehalt von 500 € zulasten der Geschädigten.

Diese Entwicklung ist ein entscheidender Schritt hin zu einer fairen Schadensregulierung.

Bedeutung für Betroffene

Für viele Geschädigte bedeutet dies konkret:

  • Keine automatische Kürzung um 500 € mehr
  • Deutlich bessere Chancen auf vollständigen Schadensersatz
  • Stärkung der eigenen Verhandlungsposition gegenüber dem Netzbetreiber

Gerade bei kleineren Schäden hatte der Selbstbehalt zuvor häufig dazu geführt, dass Betroffene leer ausgingen oder nur einen Bruchteil ersetzt bekamen.

Hintergrund: Massenschadenereignis in Leverkusen

Am 11.01.2026 kam es in mehreren Stadtteilen zu einer erheblichen Netzstörung mit Überspannung. Betroffen waren u. a. Durchlauferhitzer, Router, Fernseher und Beleuchtungssysteme.

In vielen Haushalten entstanden erhebliche Sachschäden, deren Regulierung sich zunächst schwierig gestaltete.

Unser Fazit

Der aktuelle Kurswechsel zeigt deutlich:
Konsequente rechtliche Vertretung und Druck lohnen sich.

Wir werden weiterhin mit Nachdruck daran arbeiten, dass unsere Mandanten ihren Schaden vollständig ersetzt bekommen – ohne unberechtigte Abzüge oder Verzögerungen.

von Kerstin Messerschmidt
Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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