Erfolg gegen Zurich Versicherung vor dem LG Köln: Herabsetzung des Rentenfaktors ist rechtswidrig
In einem von uns kürzlich geführten Verfahren hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 03.09.2025 erneut entschieden, dass die Kürzung des vertraglich vereinbarten Rentenfaktors von 38,71 € auf 29,42 € je 10.000 € Kapital rechtswidrig war. Dieses Urteil stärkt die Position von Riester-Sparerinnen und -Sparern erheblich – und verdeutlicht, dass Versicherer nicht ohne Weiteres vertragsgemäße Rentenzahlungen reduzieren dürfen.
Was ist der Hintergrund solcher Rentenkürzungen?
Riester-Verträge sehen häufig einen sogenannten Rentenfaktor vor – das heißt: Für je 10.000 € angespartes Kapital wird später eine bestimmte monatliche Rente gezahlt. Einige Versicherungsunternehmen haben in den letzten Jahren damit begonnen, diese Faktoren nachträglich zu senken (z. B. bei Zurich, Allianz, AXA oder LPV). Dies führt dazu, dass spätere Rentenzahlungen deutlich niedriger ausfallen als ursprünglich zugesagt.
Solche Kürzungen stützen sich oft auf sogenannte Treuhänderklauseln, die Versicherern erlauben sollen, bei ungünstigen Kapitalmarktentwicklungen einzugreifen – allerdings häufig ohne zugleich die Verpflichtung vorzusehen, bei besseren Verhältnissen wieder zu erhöhen.
Mehrere Gerichte erklären Kürzung des Rentenfaktors für unzulässig
Die Kürzung des Rentenfaktors wurde bereits von einigen Gerichten als unzulässig eingestuft, darunter das Amtsgericht Reinbek (Beitrag lesen) und in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Stuttgart (Beitrag lesen). Auch das Landgericht Köln schloss sich dieser Auffassung an und urteilte bereits im Februar 2023 zu Gunsten des Riester-Sparers. Nunmehr bestätigt das Gericht auch in unserem Fall diese Rechtsauffassung und erachtet diese Anpassungsklausel in dem Vertrag der Zurich Versicherung als unangemessene Benachteiligung und erklärt sie deshalb für unwirksam.
Welche Rechtspositionen und Handlungsmöglichkeiten haben Betroffene?
- Vertragsprüfung und Klauselanalyse
Entscheidend ist, ob die Anpassungsklausel in Ihrem Vertrag wirksam ist und ob die Kürzung formal korrekt durchgeführt wurde (z. B. mit Zustimmung eines Treuhänders, mit Transparenz und nachvollziehbaren Grundlagen). - Anfechtung oder Klage auf Feststellung
Wenn eine Kürzung unzulässig ist, kann sie angefochten werden. Alternativ ist eine Feststellungsklage möglich, um rechtsverbindlich feststellen zu lassen, dass der ursprüngliche Rentenfaktor gilt. - Rückforderung von Beträgen
Sofern Kürzungen bereits erfolgt sind, kann geprüft werden, ob zu viel einbehaltene Rentenbeträge zurückgefordert werden können. - Fristen und Verjährung
Ansprüche gegen Versicherer unterliegen der Verjährung – häufig beträgt die Frist drei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Versicherte von der Kürzung Kenntnis erlangt hat. Deshalb ist zügiges Handeln essenziell.
Was bedeutet das aktuelle Urteil des LG Köln konkret für Betroffene?
Unser Urteil bestätigt, dass nicht jede Rentenfaktor-Kürzung rechtmäßig ist – insbesondere nicht, wenn sie ohne ausreichende vertragliche Grundlage oder ohne fairen Ausgleich erfolgt. Es dient als wichtiger Präzedenzfall und bestärkt Betroffene darin, ihre Ansprüche aktiv geltend zu machen.
Wie wir Sie konkret unterstützen können
- Umfassende Prüfung Ihres Versicherungsvertrags, insbesondere der Anpassungsklausel
- Einschätzung der Rechtmäßigkeit einer Kürzung und Berechnung Ihrer möglichen Ansprüche
- Vertretung gegenüber dem Versicherer, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich
- Antragstellung auf einstweiligen Rechtsschutz, falls erforderlich
- Beratung zu Verjährung und strategischer Prozessführung
- Bündelung von Fällen, falls mehrere Versicherte betroffen sind
Wir haben uns bereits durch mehrere erstrittene Urteile als starke Partner für Betroffene bewiesen.
Kostenlose telefonische Erstberatung – jetzt Ihren Termin sichern
Wenn auch Sie von einer Kürzung des Rentenfaktors betroffen sind oder befürchten, dass Ihr Vertrag unzulässig verschlechtert wurde, lassen wir Sie nicht allein – wir prüfen Ihren Fall. Sie erhalten bei uns eine kostenlose telefonische Erstberatung, in der wir gemeinsam erste Einschätzungen vornehmen und das weitere Vorgehen besprechen.
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Nutzen Sie diese Gelegenheit, bevor Ihre Ansprüche verjähren.
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Rebekka Jäger
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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