04. Februar 2022

Erhöhung der Kontogebühren: Banken machen Druck auf Kunden

Im April 2021 urteilte der BGH, dass Stillschweigen seitens der Bankkunden nicht als Zustimmung zur Erhöhung oder Einführung von Bankgebühren gewertet werden dürfe. Auf diese Weise zu viel gezahlte Gebühren müssen von den Banken erstattet werden. Und wenn diese ihre Gebühren erhöhen möchten, benötigen sie die aktive Zustimmung der Kunden.

Seitdem schreiben Banken bundesweit ihre Kunden an und fordern sie auf, den angepassten Preisen und Bedingungen zuzustimmen. Weigern sich diese oder fordern die seit 2018 zu viel gezahlten und zu Unrecht erhöhten Gebühren zurück, drohen die Finanzinstitute in vielen Fällen mit Kündigung oder versuchen auf andere Weise, eine Erstattung zu vermeiden.

So gehen Banken vor, um ihre Gebührenerhöhung doch noch durchzusetzen

So soll laut Medienberichten die PSD Bank Hessen-Thüringen Kunden, die zu viel gezahlte Gebühren zurückgefordert hatten, kurzerhand das Konto gekündigt haben. Die Bank rechtfertigte diesen Schritt damit, dass die Kunden mit ihrer Forderung den AGB der Bank widersprochen hätten.

Die Volksbanken in Göppingen und Stuttgart forderten ihre Kunden auf, den aktuellen Gebühren zuzustimmen – und rückwirkend allen früheren Erhöhungen gleich dazu. Stimmen die Bankkunden also zu, verzichten sie gleichzeitig auf die Erstattung von im Vorfeld zu Unrecht erhobenen Gebühren.

Die Sparda Bank Baden-Württemberg erhöht gezielt die Gebühren bei jenen Kunden, die auf eine Erstattung beharren. Belaufen sich die Kontogebühren sonst auf 5 Euro pro Monat, müssen Bankkunden, die eine Erstattung zu viel gezahlter Gebühren fordern, künftig 7,50 Euro zahlen. Für alle anderen bleibt die monatliche Gebühr von 5 Euro drei Jahre länger bestehen. Für dieses Vorgehen kassierte die Sparda Bank eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ob auf die Abmahnung eine Klage folgt, will die Verbraucherzentrale nach eigener Aussage davon abhängig machen, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben wird bzw. ob und wie die Sparda Bank auf die Abmahnung reagiert.

Bankkunden, die nicht zustimmen, müssen mit Kündigung rechnen

Verschiedene Banken gehen auf sehr unterschiedliche Weise mit diesem Thema um. Es ist denkbar, dass einige Banken ihr Vorgehen auch vom individuellen Kunden abhängig machen – also davon, wie viel er Wert ist. Mit Bankkunden, die beispielsweise einen laufenden Kredit haben oder eine Anlage, an der die Bank verdient, dürften die Banken wohl „milder“ umgehen als mit solchen, die lediglich ein Girokonto mit geringem Guthaben vorweisen können. Grundsätzlich müssen Bankkunden, die den neuen Bedingungen und Preisen nicht zustimmen damit rechnen, dass die Bank den Vertrag kündigt.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich meinen Mandanten hier beratend zur Seite, prüfe die Bedingungen, die Preise und berate zum besten Vorgehen. Wenn auch Sie von Ihrer Bank angeschrieben wurden, vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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