08. September 2014

Ermittlungsverfahren gegen Finanzberater wegen Betrug und Untreue

Gegen Michael W., zuletzt angeblich tätig als Finanzberater der "t AG", läuft bei der Polizei in Köln ein Ermittlungsverfahren. Ermittelt wird wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und anderer Delikte. Unsere Mandanten glaubten über Michael W. einen Festzinsvertrag mit der "t AG" geschlossen zu haben. Als sie ihr Geld von der "t AG" zurückforderten, stellte sich heraus, dass dieser ein solcher Vertrag unbekannt war.

Sind Sie auch betroffen? Hier lesen Sie, was jetzt die nächsten Schritte sein sollten.

Was nun zu tun ist?

1) Zunächst nehmen wir Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, die derzeit bei der Polizei in Köln geführt wird. Auf diese Weise recherchieren wir Hintergründe der Vorwürfe und machen uns ein eigenes Bild von der Sach- und Rechtslage.

2) Sie sollten alle Unterlagen zu Ihrem Fall zusammenstellen und bereithalten. Sammeln Sie Beweismittel.

3) Erstatten Sie Strafanzeige, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer einer Straftat geworden zu sein.

 

Können Ansprüche gegen die "t AG" geltend gemacht werden?

Das prüfen wir derzeit. Wenn es tatsächlich keinen Vertrag zwischen Geschädigtem und "t AG" gibt, wird es schwierig. In Einzelfällen könnte es aber doch möglich sein, nämlich, wenn der "t AG" das Fehlverhalten des Beraters zugerechnet werden kann.

Können Ansprüche gegen den Berater selbst geltend gemacht werden?

JA, wenn tatsächlich ein Betrug vorliegt oder Kundengelder veruntreut worden sind, ist es möglich Schadensersatzansprüche gerichtlich feststellen zu lassen.

Damit sollte auch nicht zu lange gewartet werden, denn einerseits können solche Ansprüche verjähren und andererseits kann die Zwangsvollstreckung nur betrieben werden, wenn ein Vollstreckungstitel, also z.B. ein Urteil vorliegt.

Kann der schadensersatzpflichtige Berater seine Opfer durch ein Privatinsolvenzverfahren "abschütteln"? 

NEIN, Forderungen, die aus Straftaten resultieren, gehen durch ein Insolvenzverfahren nicht verloren, siehe hier § 302 InsO.

Mit einem Urteil kann daher 30 Jahre lang versucht werden, die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Erhärten sich die im Raum stehenden Vorwürfe, raten wir daher zu weiterem Vorgehen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie betroffen sind. Wir sind erfahren und helfen gerne!

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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