07. Juni 2025

Erneute Niederlage für Allianz im Streit um Kürzung der Riester-Rente

Die Allianz Lebensversicherung hat im Streit um die Kürzung des Rentenfaktors bei Riesterrenten-Policen nun eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Mit Urteil vom 30. April (Az.: 4 O 177/23) entschied das Landgericht Berlin, dass der Versicherungsriese den Rentenfaktor bei fondsgebundenen Riester-Renten nicht einseitig kürzen darf.

LG Berlin: Anpassungsklausel stellt einseitige Benachteiligung der Verbraucher dar

In dem betreffenden Fall hatte die Allianz den vertraglich vereinbarten Rentenfaktor von 41,05 Euro pro 10.000 Euro Vertragsguthaben nachträglich gesenkt. Die zugrundeliegende Anpassungsklausel erklärte das Gericht nun für unwirksam, weil sie im Falle einer Verbesserung der Rechnungsgrundlagen keine erneute Anpassung nach oben vorsehe. Damit würde sie die Verbraucher einseitig benachteiligen, so die Richter. Außerdem würde dem Versicherungsnehmer keine hinreichende Möglichkeit eingeräumt, die Rentenkürzung durch zusätzliche Einzahlungen zu kompensieren.

Das LG Berlin bekräftigte in seinem Urteil, dass es sich bei dem vertraglich zugesicherten Rentenfaktor nicht um eine variable Rechengröße handele, sondern um ein Leistungsversprechen. Der Versicherungsnehmer müsse sich auf die Bezifferbarkeit der garantierten Mindestrente verlassen dürfen.

Schon OLG Stuttgart erklärte Kürzung des Rentenfaktors für unzulässig

Mit diesem Beschluss hat sich das Landgericht einem richtungsweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus Januar 2025 angeschlossen, das im Streit um die Kürzung des Rentenfaktors ebenfalls zu Ungunsten der Allianz entschieden hatte (lesen Sie unseren Beitrag dazu hier).

Dabei ging es um die Rechtmäßigkeit einer Klausel, die es der Allianz erlaubt, den Rentenfaktor beispielsweise aufgrund dauerhaft niedriger Zinsen zu kürzen, die aber keine erneute Anhebung vorsieht, wenn sich die Renditelage wieder verbessern sollte. Die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beanstandete diese Klausel als unzulässig. Dieser Auffassung schloss sich das OLG Stuttgart an und erklärte die Klausel für unwirksam.

Allianz hat Revision zum BGH eingelegt

Gegen dieses Urteil legte die Allianz Revision ein, sodass sich nun der Bundesgerichtshof mit der Sache befassen muss (Beitrag auf unserer Website lesen). Das BGH-Verfahren wird richtungsweisend für weitere Verfahren in der Streitfrage um die nachträgliche Kürzung des Rentenfaktors sein. Die Allianz gab sich in den Medien zuversichtlich, weil sie in der angegriffenen Klausel eher einen Formulierungskonflikt als eine tatsächliche Benachteiligung der Kunden sehe. So erlaube sie unter bestimmten Voraussetzungen durchaus eine Wiederanhebung des Rentenfaktors. Darüber hinaus blieben vertragliche Zusagen und Garantien von Anpassungen des Rentenfaktors unberührt, so der Versicherungskonzern.

Die BGH-Entscheidung wird von mehreren Lebensversicherern mit Spannung erwartet, denn solche Anpassungsklauseln werden in dieser oder ähnlicher Form auch von anderen Anbietern verwendet. Darauf aufbauend kürzen Versicherungen seit Jahren die privaten Renten, darunter die Allianz, Axa, LPV, R+V, VHV und Zurich. Dementsprechend sind hunderttausende Versicherte betroffen.

Warum betroffene Riester-Sparer nicht auf BGH-Beschluss warten sollten

Ungeachtet der Urteile wie das des LG Berlin, laut denen die Absenkung des Rentenfaktors unzulässig ist, haben die Versicherer die Kürzungen bislang noch nicht zurückgenommen und warten die Entscheidung des BGH ab. Doch dieses Urteil kann noch bis zu zwei Jahre oder länger auf sich warten lassen. Betroffene Riester-Sparer sollten jedoch schon jetzt handeln, da die Ansprüche verjähren können, bevor eine Entscheidung durch das oberste deutsche Gericht gefallen ist. Daher empfehlen wir den Betroffenen, schon heute rechtlich gegen die Kürzungen vorzugehen oder zumindest prüfen zu lassen, wann mögliche Ansprüche verjähren. Wer zu lange wartet, riskiert, auf seinen hohen Verlusten sitzenzubleiben.

Wenn auch Sie von den Kürzungen des Rentenfaktors betroffen sind, beraten wir Sie in der Anwaltskanzlei Lenné gerne, prüfen Ihre Ansprüche und welche Verjährungsfristen gelten. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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