27. April 2021

Erstattung der Gutachterkosten nach Unfall: Warum Sie den Gutachter immer über Vorschäden aufklären sollten

Wenn Sie einen Unfall hatten, den der Unfallgegner verschuldet hat, sollten Sie regelmäßig einen Gutachter mit der Schadensschätzung beauftragen.

Bei guten Sachverständigen (z.B. denjenigen, die mit der Anwaltskanzlei Lenné zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne vermitteln), laufen Sie auch nicht Gefahr, dass Sie wegen einem zu kleinem Schaden auf den Sachverständigenkosten sitzen bleiben, da diese im Falle eines geringfügigen Schadens nur einen entsprechend günstigeren Kostenvoranschlag erstellen.

Wichtig ist jedoch, dass Sie den Gutachter direkt bei Beauftragung umfassend über Alt- und Vorschäden informieren. Denn ansonsten laufen Sie Gefahr, dass das Gutachten unbrauchbar wird.

So zum Beispiel, wenn der Gutachter nach einem Totalschaden davon ausgeht, dass das Fahrzeug vor dem Unfall einwandfrei war. Denn dann wird er dies mit einem höheren Wiederbeschaffungswert bewerten, als das Fahrzeug tatsächlich hat. Stellt nun die Versicherung fest, dass das Fahrzeug schon einmal einen Unfall hatte, wird diese relativ schnell herausfinden, ob dieser schon repariert wurde oder nicht.

Im schlimmsten Fall wird die Versicherung dann einen eigenen Gutachter beauftragen und die Kostenübernahme Ihres Gutachters, wegen einem für die Regulierung unbrauchbaren Gutachtens ablehnen. Dies haben auch schon mehrere Gerichte bestätigt, dass ein unbrauchbares Gutachten, wenn die Unbrauchbarkeit auf falschen Angaben des Geschädigten beruht, nicht erstattet werden.

Von daher sollten Sie den Gutachter immer auf sämtliche Ihnen bekannten Vor- und Altschäden hinweisen.

Es kommt jedoch auch vor, dass die Versicherungen einfach von sich aus einen anderen Wiederbeschaffungswert oder Reparaturkosten ermitteln, der vom Gutachten abweicht und so versuchen das Gutachten für unbrauchbar zu erklären.

In diesem Fall sollten Sie das natürlich nicht auf sich sitzen lassen und umgehend einen Anwalt mit der Prüfung beauftragen.

Haben Sie Probleme mit der gegnerischen Versicherung? Wir helfen Ihnen gerne. Am besten sogar bevor Probleme entstehen.

Die größte Chance alle Ansprüche durchzubekommen ist es, den Anwalt direkt nach dem Unfall einzuschalten. Auch die Anwaltskosten muss dann die Versicherung des Unfallverursachers tragen.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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