13. Januar 2017

Erste Banken verweigern Annahme von Münzgeld: Wertschätzung deutscher Bankkunden weiter auf dem Sinkflug

Wer kennt nicht den Spruch: „Wer den Pfennig nicht ehrt…“ Heute reden wir zwar von Euro und Cent, aber das Prinzip der Wertschätzung auch von Kleingeld sollte doch eigentlich noch immer Gültigkeit haben. Das sieht die Sparda Bank Hannover offensichtlich anders, denn deren Kunden können Münzgeld nur noch in wenigen Filialen einzahlen. Im Euroraum ist unser Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. Und als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden.

Ist somit die Weigerung, Münzgeld anzunehmen, ein klarer Gesetzesverstoß? Die Begründung der Sparda Bank Hannover gibt zu denken, wenn dort behauptet wird, dass Münzgeld eine immer kleinere Rolle spiele und nur ca. 1 Prozent der in 2016 eingezahlten Summe aus Münzgeld bestünde. Grund für die Ablehnung der Annahme von Münzgeld dürfte indes vielmehr eine EU-Verordnung von Anfang 2015 sein, die die Banken verpflichtet, Münzen mithilfe neuer Geräte auf Falschgeld zu prüfen.

Ein Verstoß gegen geschlossene Giroverträge

Bankkunden müssen sich nicht damit abfinden, dass kein Münzgeld angenommen wird. Denn damit verstoßen die Banken gegen die mit den Verbrauchern geschlossenen Giroverträge. Aus diesem Grund sollten sich Bankkunden auch nicht an andere Bankhäuser verweisen lassen, sondern auf Erfüllung der mit den Bankkunden geschlossenen Verträge bestehen.

Darüber hinaus empfehlen wir allen Bankkunden auch die genaue Prüfung, ob die Bank bei Annahme von Münzgeld einen Abzug in Form einer Einzahlungsgebühr erhebt. In vielen Fällen sind nämlich die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)/ Preisaushang ausgewiesenen Buchungsgebühren bei der Einzahlung von Münzgeld auf das Girokonto unwirksam.

So entschied der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 27.01.2015 (Az XI ZR 174/13), dass Banken nicht für jede Buchung Gebühren verlangen dürfen.

Gerne überprüfen wir auch die Preisaushänge und die AGB Ihrer Bank auf die Möglichkeit, einer Gebührenerstattung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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