12. Januar 2024

EU-Beschluss: Echtzeitüberweisungen künftig kostenlos

Neben der Standardüberweisung bieten die meisten Banken schon seit einiger Zeit die Überweisung in Echtzeit an. Dabei wird das Geld in nur wenigen Sekunden auf das Konto des Empfängers überwiesen. Ein enormer Vorteil gegenüber Standardüberweisungen, die in der Regel einen Tag benötigen, durch Feiertage oder Wochenende manchmal sogar bis zu 72 Stunden.

Obwohl es sie schon einige Jahre gibt, wurde die Echtzeitüberweisung bisher jedoch nicht wirklich gut angenommen. Laut EU-Kommission werden gerade mal ca. 11 Prozent aller Überweisungen innerhalb der EU in Echtzeit ausgeführt. Der Grund: die mitunter sehr hohen Überweisungsgebühren. Die Kosten für die Echtzeitüberweisung liegen aktuell je nach Finanzinstitut zwischen 30 Cent und knapp zwei Euro.

Neue Regelung sieht kostenlose Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU vor

Damit soll jetzt Schluss sein. EU-Staaten und Europaparlament haben sich darauf geeinigt, dass Echtzeitüberweisungen zukünftig europaweit ohne zusätzliche Kosten möglich sein sollen. Die neue Regelung soll nach einer Übergangszeit nicht nur in der EU, sondern auch in Norwegen, Island und Liechtenstein umgesetzt werden.

Nach den vorläufig vereinbarten Regeln müssen alle Banken und Sparkassen, die Standardüberweisungen in Euro anbieten, auch Echtzeitüberweisungen ermöglichen. Dabei dürfen die Gebühren für die Expresszahlung nicht höher als die für Standardüberweisungen sein. Da die meisten Überweisungen innerhalb der EU kostenlos sind, gilt Gleiches dementsprechend in Zukunft auch für die schnelle Variante.

Die Umsetzung der neuen vorläufigen Regelung wird allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Denn die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein müssen diese noch in das jeweilige Landesrecht überführen. In den EU-Ländern ist allerdings eine zeitnahe Umsetzung zu erwarten.

Häufigere Ablehnung von Überweisungen zu erwarten?

Die technische Umsetzung dürfte dabei keine Probleme bereiten, da die zugrundeliegende Technologie bereits verfügbar ist. Allerdings wäre es möglich, dass Überweisungen zunächst häufiger abgelehnt werden. Denn die neue Regelung sieht vor, dass Anbieter von Sofortüberweisungen überprüfen müssen, ob IBAN und Name des Empfängers übereinstimmen. So sollen Zahler geschützt werden, indem sie vor der Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug hingewiesen werden. Diese Anforderung soll zukünftig auch für Standardüberweisungen gelten.

Kostenlose Echtzeitüberweisung macht PayPal und Co Konkurrenz

Mit dieser EU-weiten Regelung soll vor allem Zahlungsdienstleistern wie PayPal Konkurrenz gemacht werden: „Die neuen Regeln werden die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors verbessern, da sie dazu beitragen werden, eine übermäßige Abhängigkeit von Finanzinstituten und -infrastrukturen aus Drittländern zu verringern“, heißt es in einer Stellungnahme der EU-Kommission.

Von der Verbesserung der Möglichkeiten zur Mobilisierung von Geldströmen sollen sowohl Verbraucher als auch Unternehmen profitieren. Ebenso der internationale Onlinehandel, denn mit dieser weiteren Zahlungslösung ist eine schnellere Abwicklung von Bestellungen und Lieferungen möglich, ohne auf Zahlungsdienstleister wie PayPal zurückgreifen zu müssen.

Das ist vor allem für Verbraucher eine gute Nachricht. Denn bei diesen Zahlungsdienstleistern haben es Kunden im Falle von Betrug oder anderen Problemen oft schwerer, ihre Verluste erstattet zu bekommen. In der Anwaltskanzlei Lenné haben wir Mandanten beispielsweise schon in über 300 Fällen geholfen, ihre Ansprüche gegenüber PayPal durchzusetzen. Wenn auch Sie Ärger mit PayPal und Co haben und alleine nicht weiterkommen, beraten wir Sie gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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