03. August 2017

EU-Kommission ermittelt im PKW-Kartell Skandal: Können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?

Es ist noch gar nicht so lange her, dass die EU Wettbewerbskommission eine Rekordstrafe in Höhe von 2,93 Milliarden gegen ein LKW-Kartell verhängte, dass 14 Jahre lang den Markt manipulierte und an dem neun von zehn der in Europa produzierenden LKW Hersteller beteiligt waren.

Möglicherweise wurde jetzt auch bei den PKW-Herstellern ein Kartell-„Sumpf“ offengelegt.

So berichtete vor kurzem der „Spiegel“ über ein Kartell von fünf deutschen Automobilherstellern, die sich unter anderem auf kleinere AdBlue-Tanks geeinigt haben sollen.

Für das technische Verständnis: Damit die Dieselfahrzeuge die strengen Abgasnormen auf dem Prüfstand erreichen können, ist nicht nur „Schummelsoftware“ im Spiel, auch die Abgasnachbehandlung muss effizient arbeiten. Das funktioniert aber nur, wenn große Mengen der Harnstofflösung „AdBlue“ eingespritzt werden. Diese neutralisiert nämlich Schadstoffe, die bei der Verbrennung anfallen.

Im Alltagsbetrieb aber wird AdBlue dann auf ein Minimum reduziert, so dass die Dieselfahrzeuge zu viele Schadstoffe ausstoßen. Nun berechnen die Hersteller aber die Intervalle für das Nachfüllen, das ausschließlich in der Werkstatt durchgeführt wird, dermaßen großzügig, dass die Kontroll-Behörden eigentlich von sich aus auf ein Missverhältnis zwischen der Tankgröße und dem Nachfüllintervall hätten kommen müssen. Nach einer Studie der niederländischen Wissenschaftsorganisation TNO, die WirtschaftsWoche berichtete darüber bereits im März 2016, waren die Adblue-Tanks der untersuchten Fahrzeuge um 40 bis zu 80 Prozent zu klein.

Die EU-Wettbewerbsbehörde stützt sich bei ihrer Untersuchung  unter anderem auf ein Audi-Dokument vom April 2010, in dem genau vorgerechnet wird, wie der Konzern durch den Verbau kleinerer Tanks Platz, Gewicht und Geld spart.

Sollte der Verdacht einer Absprache unter den PKW-Herstellern sich bestätigen, drohen ähnlich wie beim LKW-Kartell hohe Strafen. Zudem kommen dann auch Schadensersatzklagen der Automobilbesitzer ins Spiel, da der Wettbewerb durch das Kartell eingeschränkt war, der technische Fortschritt behindert wurde und Umweltauflagen vorsätzlich missachtet wurden.

Wie geschädigte Käufer von einer Entscheidung der EU Kommission profitieren könnten

Wenn die EU-Kommission eine Kartell-Strafe verhängen würde, könnten sowohl Käufer als auch Leasingnehmer für Fahrzeuge Schadensersatz fordern. Experten gehen von 10 - 20 % des Kaufpreises aus. Da man sich im Verfahren auf die Kartell-Strafe berufen kann, würde es in erster Linie um die Höhe der Schadensersatzzahlungen gehen. 

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Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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