17. Dezember 2020

EuGH: Abgas-Software in Dieselwagen illegal

Der Dieselskandal beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Nicht nur national, sondern auch international.

Nun hat der Europäische Gerichtshof eine umstrittene Software zur Optimierung von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt.

Demgemäß darf ein Hersteller keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert.

Der EuGH hatte im vorliegenden Verfahren zunächst zu prüfen, ob es sich bei der Software um eine Abschalteinrichtung handelt. Dies wurde vom EuGH bejaht.  Diese Abschalteinrichtungen sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten.

Allerdings gibt es Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist,

„um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen“ oder „den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“.

Somit war vom EuGH zu klären, ob die vorliegende Software unter die Ausnahme fällt.

Der EuGH hat die Ausnahmeregel nun eng ausgelegt. Damit eine solche Abschalteinrichtung rechtmäßig sei, müsse sie vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden schützen. Nicht ausreichend sei, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beitrage, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern.

Nachdem beim Motor EA 189, der vor 5 Jahren den sogenannten Abgasskandal auslöste, der BGH mittlerweile die Ansprüche Betroffener bejaht hat, ist bei den Fahrzeugen anderer Hersteller oder auch anderen Motoren von Volkswagen die Rechtslagen noch offen.

Durch den EuGH dürften hier die Rechte von Klägern jedoch gestärkt worden sein, da die Fahrzeughersteller nun auch vor deutschen Gerichten werden darlegen müssen, dass die von ihnen verwendeten Abschalteinrichtungen dafür da sind, den Motor vor schweren Beschädigungen im Ausnahmefall zu schützen. Dies könnte gerade beim sehr umstrittenen „Thermofenster“, was derzeit eine Vielzahl von Gerichten beschäftigt, richtungsentscheidend sein.

Steht Ihr Fahrzeug im Verdacht eine Abschalteinrichtung zu besitzen? Hatten Sie schon einen diesbezüglichen Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt? Dann lassen Sie sich bei uns beraten.

 

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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