EuGH stärkt Spielerrechte: Deutsche Gerichte nehmen Verfahren gegen Online-Casinos wieder auf
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16. April 2026 zeigt bereits Wirkung in der deutschen Rechtsprechung – und zwar schneller als viele erwartet hatten.
Kurz nach dem Urteil in der Rechtssache C-440/23 wird deutlich, dass die Vorgaben aus Luxemburg unmittelbaren Einfluss auf laufende Verfahren in Deutschland haben. Ein aktueller Hinweisbeschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unterstreicht diese Entwicklung eindrucksvoll.
In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren gegen einen Online-Casino-Anbieter mit Sitz in Malta hatte das OLG Schleswig die Berufung zunächst ausgesetzt. Hintergrund war die ausstehende Entscheidung des EuGH zur Frage, ob das deutsche Verbot von Online-Casino-Glücksspielen mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Zahlreiche Gerichte bundesweit hatten vergleichbare Verfahren bis dahin pausiert.
Mit Urteil vom 16. April 2026 hat der EuGH zugunsten der Spieler entschieden. Unmittelbar im Anschluss haben wir die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.
Bereits wenige Tage später reagierte das OLG Schleswig: Mit Schreiben vom 22. April 2026 kündigte der zuständige Senat an, das Verfahren fortzuführen und die Aussetzung aufzuheben.
Das entspricht der zu erwartenden prozessualen Folge der EuGH-Entscheidung.
Darüber hinaus enthält das Schreiben jedoch eine klare inhaltliche Botschaft. Das Gericht hat den Casino-Betreiber ausdrücklich darauf hingewiesen, zu prüfen, ob er seine Berufung nicht zurücknehmen möchte – unter Verweis auf mögliche Kostenvorteile.
Für juristisch Erfahrene ist diese Formulierung eindeutig. Wenn ein Oberlandesgericht eine solche Empfehlung ausspricht, signalisiert es damit regelmäßig, dass es die Erfolgsaussichten der Berufung als äußerst gering einschätzt. Anders formuliert: Die Argumentation des Anbieters hat durch das EuGH-Urteil erheblich an Substanz verloren.
Für Spieler, die Verluste aus nicht erlaubtem Online-Glücksspiel erlitten haben, ist diese Entwicklung von großer Bedeutung. In den vergangenen Monaten waren viele Verfahren ruhend gestellt worden, da die Anbieter auf eine für sie günstige Entscheidung aus Luxemburg gehofft hatten. Diese Erwartung hat sich nun nicht bestätigt.
Aktuell ist davon auszugehen, dass ausgesetzte Verfahren bundesweit wieder aufgenommen werden. Das Beispiel aus Schleswig-Holstein zeigt zudem, dass die Gerichte nicht nur formal weiterverhandeln, sondern die Erfolgsaussichten der Casino-Betreiber kritisch bewerten.
Rechtlich stützen sich die Ansprüche der Spieler auf eine klare Grundlage: Anbieter ohne deutsche Lizenz verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot. Verträge, die unter diesen Umständen geschlossen wurden, sind unwirksam. Daraus folgt grundsätzlich ein Anspruch auf Rückerstattung der verlorenen Einsätze. Das bislang zentrale Argument der Anbieter – ein Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit – wurde durch den EuGH zurückgewiesen.
Betroffene sollten jetzt handeln. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und übernehmen auf Wunsch die vollständige Durchsetzung. Eine erste Einschätzung bieten wir kostenfrei an.

Benedikt Nilges
Angestellter Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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