Experte in RP Online: Guido Lenné zur Sicherheit von Bankschließfächern und den Rechten der Kunden
Nach dem Schließfacheinbruch in einer Bankfiliale in Mönchengladbach hat die Rheinische Post in RP Online über die Sicherheit von Bankschließfächern und die rechtlichen Folgen für betroffene Kundinnen und Kunden berichtet. Für die juristische Einordnung wurde Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, als Experte hinzugezogen.
Viele Schließfachmieter gehen davon aus, dass ihre Wertgegenstände im Ernstfall automatisch vollständig ersetzt werden. Tatsächlich hängt die Haftung der Bank jedoch von zahlreichen rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Entscheidend können insbesondere die vertraglichen Vereinbarungen, die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Frage sein, ob die Bank ihren Sicherungspflichten ausreichend nachgekommen ist.
Im Beitrag erläutert Guido Lenné, welche Ansprüche Betroffene nach einem Schließfacheinbruch grundsätzlich haben können und weshalb Haftungsbegrenzungen nicht in jedem Fall wirksam sind. Gerade bei größeren Schadensfällen empfiehlt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Die Anwaltskanzlei Lenné vertritt bundesweit Mandantinnen und Mandanten in bankrechtlichen Auseinandersetzungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung von Ansprüchen nach Schließfacheinbrüchen, Phishing-Angriffen und anderen Fällen unautorisierter Vermögensverluste. Aufgrund dieser Spezialisierung wird Rechtsanwalt Guido Lenné regelmäßig von Fernseh-, Radio- und Printmedien als Experte zu bankrechtlichen Fragestellungen befragt.
Den vollständigen Beitrag von RP Online finden Sie hier:
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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