22. Februar 2019

Faber-Lotterie zahlt Gewinn nicht aus - Guido Lenné dazu im WDR

Man möchte nur den Kopf schütteln. Die Zahlen auf dem Rubbellos der Faber Lotterie stimmen mit der Gewinnzahl überein. Gewinn: 1.500 Euro! Doch da freuten sich gleich mehrere  Faber Lotterie-Kunden zu früh. Der Gewinn wurde nicht ausgezahlt. Der angeführte Grund klingt wie eine faule Ausrede. Die WDR-Sendung Markt nahm sich des Themas an und holte sich dazu Rat bei Rechtsanwalt Guido Lenné.

100 € statt 1.500 €

Ein Kunde der Faber Lotterie staunte nicht schlecht, als er von Faber darüber informiert wurde, dass der vermeintliche Gewinn von 1.500 € nicht ausgezahlt werden würde, obwohl die Zahlen auf dem Rubbellos mit der Gewinnzahl übereinstimmten. Der Grund: Wegen der Unachtsamkeit eines Mitarbeiters sei bei der Rubbellosaktion eine Ziffer vertauscht worden. Daher könne die Gewinnsumme nicht ausgezahlt werden. Als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten wurden dem vermeintlichen Gewinner 100 € ausgezahlt. Klingt wie eine faule Ausrede. Der geprellte Gewinner wollte das nicht auf sich beruhen lassen und hakte zusammen mit dem Team der WDR-Sendung Markt nach.

Haben die Teilnehmer an der Rubbellosaktion rechtlich Anspruch auf den Gewinn?

Mit der Frage, ob Faber mit dieser Ausrede durchkommt, kam die Sendung Markt zu Guido Lenné. „Das Unternehmen hat hier ganz schlechte Karten. Der Spieler hat das Gewinnlos, damit hat er Anspruch auf Auszahlung seines Gewinns“, so Lenné. Er rät betroffenen Spielern, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern weiter zu kämpfen. Und tatsächlich: Nachdem sich der Spieler mit dem Fernsehteam nochmals an die Faber Lotterie wandte, ist diese plötzlich bereit, „aus Kulanz“ den vollen Gewinnbetrag auszuzahlen.

Wieso Faber dann doch noch nachgegeben hat und was mit den anderen „geprellten“ Gewinnern geschah, erfahren Sie hier im Videobeitrag. Wenn Ihnen etwas Vergleichbares passiert ist, sollten Sie keinesfalls leichtfertig auf Ihren Gewinn verzichten. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt vertreten, der Ihren Gewinnanspruch für Sie durchsetzt. Bei uns können Sie sich in einem solchen Fall in einem Erstgespräch kostenlos zu Ihren Ansprüchen und Erfolgsaussichten beraten lassen.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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