Fake-Hotline von Booking.com angerufen und über PayPal Geld verloren – welche Rechte habe ich jetzt?
Betrugsfälle rund um bekannte Online-Plattformen nehmen seit einiger Zeit deutlich zu. Besonders häufig nutzen Täter das Vertrauen in etablierte Anbieter wie Booking.com, Zahlungsdienste wie PayPal oder Drittanbieter wie MoonPay gezielt aus, um an Geld und sensible Daten zu gelangen.
In einem vergleichbaren Fall suchte eine betroffene Person über eine Suchmaschine nach einer Support-Hotline von Booking.com und rief dort an. Tatsächlich handelte es sich jedoch um eine manipulierte oder gefälschte Telefonnummer. Am anderen Ende meldete sich ein vermeintlicher Servicemitarbeiter, der durch gezielte Nachfragen und vorhandene Buchungsinformationen einen seriösen Eindruck vermittelte. Aufgrund dieser Detailkenntnisse bestand für die betroffene Person zunächst kein Anlass, an der Echtheit des Gesprächs zu zweifeln.
Im weiteren Verlauf wurde erklärt, dass eine Rückzahlung nur nach einer zusätzlichen Verifizierung erfolgen könne. Die betroffene Person wurde dazu angeleitet, verschiedene Schritte zur angeblichen Identitätsbestätigung durchzuführen und persönliche Daten preiszugeben. In Wahrheit führten diese Handlungen jedoch dazu, dass Zahlungen ausgelöst wurden. Diese liefen über MoonPay und wurden letztlich über PayPal abgewickelt. Der finanzielle Schaden war erheblich. Erst im Nachhinein wurde der Betrug erkannt und Anzeige bei der Polizei erstattet.
Welche Ansprüche können Geschädigte geltend machen?
Auch wenn Zahlungen scheinbar „selbst durchgeführt“ wurden, bedeutet dies nicht automatisch, dass keine Rückforderung möglich ist. Entscheidend ist, ob eine wirksame Zustimmung zu den Transaktionen vorlag oder ob diese durch Täuschung erschlichen wurde. Gerade bei sogenannten Social-Engineering-Fällen, bei denen Täter gezielt psychologischen Druck aufbauen, bestehen durchaus Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung.
Gegenüber PayPal kann ein Anspruch auf Erstattung bestehen, insbesondere wenn die Zahlungen nicht im rechtlichen Sinne autorisiert waren oder Schutzmechanismen hätten greifen müssen. Die Erfahrung zeigt, dass Zahlungsdienstleister entsprechende Forderungen häufig zunächst zurückweisen. Eine fundierte rechtliche Argumentation kann hier jedoch den entscheidenden Unterschied machen.
Auch im Verhältnis zu MoonPay ist zu prüfen, ob Transaktionen ordnungsgemäß abgewickelt wurden oder ob Pflichtverletzungen vorliegen. Je nach Einzelfall können sich hieraus ebenfalls Rückforderungsansprüche ergeben.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob auch Booking.com eine Mitverantwortung trifft. Dies kann beispielsweise dann relevant sein, wenn Täter unberechtigt Zugriff auf Buchungsdaten erhalten haben und dadurch der Betrug erst ermöglicht wurde. Ob und in welchem Umfang hier Ansprüche bestehen, hängt maßgeblich von den konkreten Umständen ab.
Wie sollten Sie sich verhalten?
Wenn Sie von einem solchen Vorfall betroffen sind, ist schnelles Handeln entscheidend. Neben der Strafanzeige sollten Sie sämtliche Belege sichern, insbesondere Zahlungsnachweise, E-Mails und Gesprächsinhalte. Gleichzeitig sollten die beteiligten Zahlungsdienstleister unverzüglich informiert und zur Rückabwicklung aufgefordert werden.
Womit wir Sie unterstützen können
Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten regelmäßig in vergleichbaren Fällen und wissen, worauf es bei der Durchsetzung von Ansprüchen ankommt. Wir prüfen für Sie, ob und gegen wen Rückforderungsansprüche bestehen, und setzen diese konsequent durch.
Dabei übernehmen wir die vollständige Korrespondenz mit PayPal und MoonPay, analysieren die rechtliche Ausgangslage und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihren Fall. Ziel ist es, Ihre finanziellen Verluste so weit wie möglich zu kompensieren.
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Zögern Sie nicht, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. In vielen Fällen bestehen bessere Erfolgsaussichten, wenn zeitnah reagiert wird.
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Anna-Lucia Kürn
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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