04. Oktober 2022

Falsche Corona-Atteste: Ärztin erwirtschaftet ca. 60.000 €

Bundesweit und wie am Fließband soll eine Ärztin aus Sachsen gefälschte Corona-Atteste gegen Bezahlung ausgestellt haben. Das ergaben die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft aus Dresden gegen die Ärztin. Am Donnerstag, den 29.09.2022, durchsuchten die Ermittler bei einer Razzia in mehreren Bundesländern 84 Objekte.

Gewerbsmäßige Ausstellung gefälschter Corona-Atteste

Der Ärztin wird vorgeworfen, seit Beginn der Corona-Pandemie gewerbsmäßig gefälschte Atteste ausgestellt zu haben. Darin wurde den Patienten nicht nur pauschal ein unbegrenztes Impfverbot für sämtliche Impfungen bescheinigt, sondern ebenso, dass medizinische Gründe vorlägen, weshalb das Tragen einer Schutzmaske für sie schädlich sei und eventuelle Corona-Tests ausschließlich mittels Speichelproben erfolgen dürften.

Laut der Ermittler habe es Sammeltermine gegeben, bei denen die Ärztin Atteste wie am Fließband ausstellte. Für jedes Attest soll sie 25 Euro verlangt haben, wodurch insgesamt Einnahmen in Höhe von etwa 60.000 Euro zusammengekommen sein sollen.

Ärztin arbeitete nicht allein: bundesweites Netzwerk

Schon im März dieses Jahres wurden die Wohn- und Geschäftsräume der Ärztin durchsucht. Dabei stießen die Ermittler auf ein bundesweites Netzwerk. Scheinbar hatte die Beschuldigte unter anderem mit Bestattern und Heilpraktikern zusammengearbeitet. Gegen eine Gewinnbeteiligung hatten diese ihr Räumlichkeiten für die Sammeltermine zur Verfügung gestellt, diese Termine auch organisiert und „Bestellungen“ für Atteste an die Ärztin weitergeleitet.

Inzwischen wurde bei der Polizeidirektion Dresden eine eigene Ermittlungsgruppe „Atteste“ eingerichtet, die ihre Ermittlungen nun auch auf die unmittelbaren Beteiligten ausweitet, beispielsweise die Mitorganisatoren der besagten Sammeltermine. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zum Ausstellen falscher Atteste. Auch vier Mitarbeiter der Polizei Sachsen stehen im Verdacht, sich falsche Atteste ausstellen haben zu lassen.

Ermittlungen auch gegen Käufer der Atteste

Zudem laufen nun auch Ermittlungen gegen eine Vielzahl der Personen, die ein gefälschtes Attest erworben haben. Ihnen wird vorgeworfen, zur Ausstellung gefälschter Gesundheitszeugnisse angestiftet zu haben. Das Strafmaß hierfür kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe betragen.

Personen, denen Anstiftung zur Ausstellung gefälschter Gesundheitszeugnisse vorgeworfen wird, sollten sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen. In jedem Fall raten wir vor der Abgabe einer Verteidigererklärung, beziehungsweise vor einer Aussage bei der Polizei, über einen Verteidiger Akteneinsicht zu nehmen. Nur so besteht für die Beschuldigten Waffengleichheit mit den Ermittlungsbehörden.

Unsere Kanzlei wurde bereits in ähnlichen Fällen von Patienten beauftragt. Gerne können wir auch für Sie Akteneinsicht beantragen. Bei weiteren Fragen zu einer Verteidigung beraten wir Sie gerne im Rahmen eines kostenfreien, unverbindlichen Erstgesprächs.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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