19. Mai 2020

Fehlende Pflichtangabe im Kreditvertrag führt zu Widerrufsrecht

Unabhängig von dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Kaskadenverweis“ beginnt die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts dann nicht zu laufen, wenn z.B. eine Pflichtangabe nicht erteilt wurde.

In diesem Artikel erklären wir die Pflichtangabe gemäß Art. 247 § 13 EGBGB.

Dabei handelte sich um die folgende Sachverhaltskonstellation:

Ist bei der Anbahnung oder beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages ein Darlehensvermittler beteiligt, so ist in dem Vertrag der Name und die Anschrift des beteiligten Darlehensvermittlers zu benennen.

Bei einer Autofinanzierung wird der Darlehensvertrag in der Regel durch das Autohaus vermittelt. Dementsprechend muss in dem Darlehensvertrag der Name und die Anschrift des Autohändlers ausdrücklich genannt werden.

Bei der Prüfung von Darlehensverträgen stellen wir immer wieder fest, dass entweder die Angabe zu dem Darlehensvermittler komplett fehlt oder nicht vollständig ist.

Ihr Vorteil:

Nach dem Willen des Gesetzgebers beginnt die Frist zur Erklärung des Widerrufs des Kreditvertrages dann nicht zu laufen, wenn die Angabe zum Darlehensvermittler vollständig oder teilweise fehlt.

Ist ein solcher Fehler in Ihrem Darlehensvertrag enthalten, können Sie Ihren Kredit daher noch heute widerrufen. Das hat viele Vorteile, siehe z.B. hier.

Die Erfolgsaussichten müssen im Einzelfall begutachtet werden, deshalb zögern Sie nicht und vereinbaren Sie mit uns ein kostenfreies Ersteinschätzungsgespräch.

Wir prüfen gerne Ihre Ansprüche und helfen Ihnen sie durchzusetzen.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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