07. Mai 2014

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag – Das Deutlichkeitsgebot

Über das Thema der fehlerhaften Widerrufsbelehrung haben wir Sie in den letzten Wochen immer wieder informiert. Unseren Leitartikel zu dem Thema finden Sie hier.

Zahlreiche Banken scheinen, neben den altbekannten inhaltlichen Fehlern, auch in der Gestaltung ihrer Widerrufsbelehrung daneben gegriffen zu haben.

Eine Widerrufsbelehrung muss ungeachtet ihres Inhalts dem Deutlichkeitsgebot genügen. Das bedeutet, dass die Widerrufsbelehrung sich in nicht zu übersehender Weise von dem restlichen Vertragstext unterscheiden muss, sie muss sich also „deutlich“ abheben.

Mehrere Banken haben offenbar der Gestaltung ihrer Widerrufsbelehrung keine große Beachtung geschenkt. Dies wird viele Darlehensnehmer nun freuen, denn:

Wurde die Widerrufsbelehrung nicht auffällig genug gestaltet und geht deshalb im übrigen Vertragstext unter, so ist ein Widerruf des Darlehensvertrages auch heute noch möglich.

Häufige Fehler der Banken sind:

  • die Widerrufsbelehrung wurde in den Vertragstext eingegliedert
  • Widerrufsbelehrung mit Ankreuzoption (sog. Kästchenvariante)
  • gleiche Schriftgröße und Schriftformat wie der Vertragstext
  • keine Hervorhebung durch Fettdruck, Rahmen, farbliche Unterlegung etc.
  • Verwendung der gleichen Hervorhebungsmerkmale, wie für direkt vorstehende oder nachfolgende Informationen
  • zu kleine Schrift, so dass die Widerrufbelehrung nur noch mit Mühe lesbar ist
  • es wurde lediglich eine gesonderte Unterschrift verlangt, im Übrigen aber entspricht die Gestaltung dem restlichen Vertrag

Ob ein solcher Verstoß auch in Ihrem Fall besteht, prüfen wir gerne für Sie. Kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne.

Eine erste Prüfung können Sie auch selber vornehmen. Wie das funktioniert, erklären wir in unserem neuen E-Book, dass Sie kostenlos herunterladen können.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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