16. Juli 2015

LG Saarbrücken verbietet der SKG Bank das Berufen auf eine bisher verwendete Widerrufsbelehrung

Das Landgericht Saarbrücken hat der SKG Bank AG, einer Tochter der DKB Bank, mit einem aktuellen Urteil vom 12.06.2015 verboten, sich auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu einem Kreditvertrag zu berufen.

Hintergrund war, dass die meisten Banken, insbesondere die SKG Bank, erbitterten Widerstand leisten, wenn Kreditkunden Verträge unter Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen widerrufen wollen.

Stets behauptete die SKG Bank, die von ihr gerade in den Jahren bis 2010 verwendeten Belehrungen seien wirksam, obgleich grobe Fehler enthalten waren.

Gegenstand des Verfahrens, welches von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden geführt wurde, war folgende Widerrufsbelehrung der SKG Bank:

D. Widerrufsbelehrung zum Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder eMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

…, …, …

Telefax: … oder eMail…

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile, Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie der Bank insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen von Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden.

Besonderer Hinweis:

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Das vom Gericht verhängte Verbot kann Kreditnehmern die Durchsetzung ihres Widerrufsrechts erleichtern und so zu einer erheblichen Zinsersparnis führen. Die Verbraucher haben somit die Möglichkeit, sich trotz langfristiger Zinsbindung vorzeitig vom Kreditvertrag zu lösen.

Noch ist das Urteil, welches sich im Übrigen nur gegen die SKG-Bank richtet und nicht die Muttergesellschaft, die DKB-Bank, nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die SKG Bank gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

Wenn das Urteil jedoch vollstreckbar ist, darf die SKG Bank sich gegenüber Verbrauchern nicht mehr auf die Wirksamkeit der oben abgedruckten Widerrufsbelehrung berufen. Sollte die SKG Bank AG einen Widerruf dann aber mit der Begründung zurückweisen, dass ihre Belehrung wirksam sei, kann das Gericht ein erhebliches Ordnungsgeld oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft der Vorstandsmitglieder verhängen.

Verbraucher, die Kreditverträge bei der SKG-Bank mit der oben abgebildeten Widerrufsbelehrung widerrufen möchten, sollten sich daher nicht von der SKG Bank abweisen lassen.

Selbstverständlich helfen wir gerne.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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