Wie viel Abfindung darf ich bei Ford in Köln erwarten – und welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?
Was ist gerade bei Ford in Köln los?
Ford hatte einen umfangreichen Stellenabbau am Standort Köln angekündigt. Insgesamt sollen bis Ende 2027 etwa 2.900 Arbeitsplätze abgebaut werden. Nun wurde bekannt, dass zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen ab Januar 2026 der Betrieb von zwei Schichten auf eine Schicht umgestellt wird, was ersten Meldungen zufolge etwa 1.000 weitere Stellen in der Produktion betrifft. Ford will, soweit möglich, auf freiwillige Lösungen setzen: Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll durch freiwillige Austritte, Aufhebungsverträge oder Altersteilzeit reduziert werden, bevor betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.
Ein internes Papier, das dem Kölner Stadt-Anzeiger vorliegt, zeigt, wie sich die Abfindungen zusammensetzen sollen: einem „Sockelbetrag“, der nach Betriebszugehörigkeit steigt; einem von der Beschäftigungsdauer abhängigen „Faktor“, der mit dem Gehalt multipliziert wird; und zusätzlichen Zuschlägen für Kinder, Schwerbehinderung und Gewerkschaftsmitgliedschaft (IG Metall). Dies könnte wie folgt aussehen:
- Ein Mitarbeiter unter 55 Jahren mit vier Jahren Betriebszugehörigkeit, einem Kind und IG-Metall-Mitgliedschaft könnte etwa 63.000 Euro brutto als Abfindung erhalten.
- Ein anders gelagerter Fall: Acht Jahre Betriebszugehörigkeit, zwei Kinder, höheres Tarifgehalt – für diesen Mitarbeiter werden rechnerisch rund 163.900 Euro brutto angegeben.
- In Extremfällen, etwa bei langjähriger Beschäftigung und hohem Entgelt, sind dem Papier zufolge sogar Abfindungssummen über 300.000 Euro brutto denkbar.
Ford hat offenbar auch Betriebsvereinbarungen mit der IG Metall abgeschlossen, die Altersteilzeit und andere Maßnahmen beinhalten, um den Abbau sozial abzufedern.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie als betroffene/r Arbeitnehmer/in?
Wenn Sie bei Ford in Köln arbeiten und vom Stellenabbau betroffen sein könnten oder Ihnen bereits ein Abfindungsangebot vorliegt, gibt es mehrere Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:
- Kein grundsätzlicher gesetzlicher Anspruch auf Abfindung
Es gibt in Deutschland nicht das Recht, bei jeder Kündigung automatisch eine Abfindung zu erhalten. Abfindungen ergeben sich typischerweise durch: - Sozialplan oder Tarifvertrag
- freiwillige Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber (z. B. Aufhebungsvertrag)
- gerichtliche Vergleiche oder Urteile bei Kündigungsschutzverfahren
- Sozialplan & Interessenausgleich
Bei größeren betrieblichen Umstrukturierungen wie dem Stellenabbau bei Ford wird in der Regel ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat verhandelt: In diesem wird geregelt, wie viele Stellen wegfallen und auf welche Weise dies geschieht. Parallel dazu wird meist ein Sozialplan vereinbart, der finanzielle Ausgleiche und andere Unterstützungsleistungen vorsieht. - Aufhebungsverträge und freiwilliges Ausscheiden
Wenn Sie freiwillig gehen, kann der Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung anbieten. Eine entsprechende Vereinbarung kann dann in einem Aufhebungsvertrag festgehalten werden. Hier sollten Sie sehr genau prüfen, ob die Konditionen angemessen sind. Entscheidend sind: - Höhe der Abfindung im Verhältnis zu Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Alter und Ihrem bisherigen Gehalt
- mögliche Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit
- Vereinbarungen über den Zeitpunkt des Austritts, eventuelle Schutzrechte wie Rechte aus Altersteilzeit
- Kündigungsschutz und § 1a KSchG
Wenn eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird: - § 1a des Kündigungsschutzgesetzes sieht vor, dass Arbeitgeber eine Abfindung anbieten können, sofern sie die Kündigung so formulieren, dass Sie auf die Abfindung Anspruch haben, wenn Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung keine Kündigungsschutzklage erheben. Wenn Sie also nicht klagen, können Sie die Abfindung erhalten. Die Höhe beträgt dann in der Regel 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
- Wichtig: Wenn Sie eine Kündigung erhalten und gegen diese vorgehen möchten, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage eingereicht werden – andernfalls wird die Kündigung wirksam.
- Verhandlungen und Prüfung der Angebote
Oft lohnt es sich, das Angebot nicht einfach so anzunehmen, sondern: - zu prüfen, ob das Angebot mit dem Sozialplan übereinstimmt
- zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine höhere Abfindung haben (z. B. wegen Alter, Kindern, Behinderung)
- darauf zu achten, dass auch Vereinbarungen über Resturlaub, eine mögliche Freistellung, die Erteilung eines Zeugnisses und zu anderen für Sie wichtigen Punkten getroffen werden
- nachzuverhandeln, falls das Angebot unzureichend ist.
- Steuern und Nettoergebnis
Bruttoabfindungen werden versteuert, und das tatsächliche Nettoergebnis kann deutlich niedriger ausfallen. Die sogenannte „Fünftelregelung“ kann helfen, die Steuerlast zu mildern, insbesondere bei großen Summen.
Worauf sollten Sie konkret achten – eine Checkliste
- Haben Sie ein schriftliches Angebot (z. B. Aufhebungsvertrag) erhalten?
- Ist klar, ob es sich um freiwilliges Ausscheiden oder um Kündigung handelt?
- Wie hoch ist der angebotene Sockelbetrag? Wie hoch ist der Faktor („Monatsgehälter pro Jahr“) bzw. wie hoch sind die Zuschläge (Kinder, Schwerbehinderung, Gewerkschaft)?
- Gibt es einen Sozialplan oder eine Betriebsvereinbarung?
- Wie lange ist Ihre Betriebszugehörigkeit, wie hoch war Ihr Gehalt bisher?
- Welchen Einfluss hat Ihr Alter (unter/über 55, evtl. Rentennähe)?
- Welche Konsequenzen hat die Entscheidung für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld? Gibt es Sperrzeiten?
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – behalten Sie Ihre Rechte im Blick
Was können wir für Sie in unserer Kanzlei leisten?
Als Ihre Rechtsanwälte unterstützen wir Sie in dieser Situation umfassend:
- Wir prüfen Ihre persönliche Situation: Betriebszugehörigkeit, Tarifgruppe, Alter, familiäre Situation, Schwerbehinderung etc., um zu ermitteln, was Ihnen zusteht.
- Wir analysieren das Abfindungsangebot bzw. den Aufhebungsvertrag, ggf. schlagen wir Verbesserungen und Ergänzungen vor.
- Wir beraten Sie zu Ihren Rechten im Falle einer Kündigung: ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, ob die Sozialauswahl korrekt ist, ob formale Fehler vorliegen, etc.
- Wir begleiten Sie bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat, z. B. bei Sozialplanverhandlungen oder bei Aufhebungsverträgen, und natürlich auch in einem gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren.
- Wir klären für Sie Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Steuer, Rentenansprüche und beraten Sie so, dass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Was sollten Sie am besten jetzt tun?
Wenn Sie betroffen sind oder sein könnten:
- Holen Sie sich schnellstmöglich rechtlichen Rat – insbesondere, wenn schon ein Angebot vorliegt oder eine Kündigung droht.
- Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung – wir hören uns Ihren Fall unverbindlich an, klären erste Fragen und zeigen, ob sich eine weitergehende anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.
Die von Ford angebotenen Abfindungen sind insgesamt relativ hoch, was zunächst gut aussieht.
Doch: Nicht jede Abfindung ist automatisch „gut genug“. Wichtig ist, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen, Ihre Rechte zu kennen und gegebenenfalls verhandeln zu lassen. Unser Ziel ist es ein Ergebnis zu erreichen, das Ihrem Einsatz, Ihren Leistungen und Ihrer Situation angemessen ist.
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Martina Bergmann
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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