01. März 2026

Forderung von PayPal über Kanzlei erhalten – was tun, wenn nie eine Mahnung angekommen ist?

Sie erhalten plötzlich ein anwaltliches Schreiben im Auftrag von PayPal mit der Aufforderung, einen angeblich offenen Betrag innerhalb weniger Tage zu zahlen. Verwiesen wird auf eine frühere Mahnung, die Sie jedoch nie bekommen haben. Gleichzeitig sind Sie überzeugt, dass Ihr PayPal-Konto bereits vollständig ausgeglichen und sogar geschlossen wurde. Müssen Sie nun zahlen, um weiteren Ärger zu vermeiden?

Ein vergleichbarer Fall aus unserer Beratungspraxis zeigt, wie belastend eine solche Situation sein kann. Die betroffene Person hatte ihr PayPal-Konto nach eigenen Angaben vollständig ausgeglichen und im Herbst 2025 aufgelöst. Erst mehrere Monate später meldete sich erstmals eine Kanzlei und machte eine angebliche Restforderung geltend. In dem Schreiben wurde behauptet, es habe bereits kurz nach Kontoschließung eine Mahnung gegeben. Diese war jedoch nie zugegangen. Auch sonstige Zahlungsaufforderungen oder Hinweise auf offene Posten lagen nicht vor.

Auf Nachfragen und die Bitte um konkrete Belege – etwa eine detaillierte Forderungsaufstellung oder einen Zustellnachweis – reagierte die Gegenseite nicht inhaltlich. Stattdessen wurde eine knappe Frist zur Zahlung gesetzt. Viele Betroffene fühlen sich in einer solchen Lage unter Druck gesetzt und sind unsicher, ob sie zur Vermeidung weiterer Kosten lieber vorsorglich zahlen sollten.

Welche rechtlichen Maßstäbe gelten bei solchen Forderungen?

Entscheidend ist zunächst, ob überhaupt eine offene Hauptforderung besteht. Wurde das PayPal-Konto ordnungsgemäß ausgeglichen und geschlossen, muss die Gegenseite darlegen, auf welcher Grundlage dennoch ein Zahlungsanspruch bestehen soll.

Hinzu kommt die Frage des Verzugs. Zusätzliche Kosten wie Rechtsanwaltsgebühren oder Inkassokosten können grundsätzlich nur dann verlangt werden, wenn Sie sich mit einer berechtigten Forderung im Verzug befanden. Voraussetzung hierfür ist in der Regel eine wirksame Mahnung oder eine anderweitige eindeutige Fälligkeitsregelung.

Wird behauptet, eine Mahnung sei versendet worden, genügt der bloße Hinweis auf ein angebliches Datum nicht. Im Streitfall muss der Anspruchsteller darlegen und beweisen, dass Ihnen die Mahnung tatsächlich zugegangen ist. Ohne Zugang keine Verzugsbegründung – und damit regelmäßig auch keine Verpflichtung zur Erstattung von Nebenforderungen.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, eine transparente und nachvollziehbare Aufstellung der geltend gemachten Beträge zu verlangen. Pauschale Forderungen ohne Erläuterung müssen Sie nicht widerspruchslos hinnehmen.

Wie sollten Sie konkret reagieren?

Zahlen Sie nicht vorschnell, nur weil eine kurze Frist gesetzt wurde. Lassen Sie die Angelegenheit rechtlich prüfen.

Sinnvoll ist es, die Forderung schriftlich zurückzuweisen und ausdrücklich Nachweise anzufordern, insbesondere

  • eine genaue Berechnung der Hauptforderung
  • eine Erklärung, aus welchem Vertragsverhältnis der Anspruch resultieren soll
  • einen Nachweis über die angeblich versandte Mahnung
  • eine Darlegung der Voraussetzungen für geltend gemachte Zusatzkosten

Parallel sollten Sie Ihre eigenen Unterlagen sichern, etwa Kontoauszüge, Transaktionsübersichten und die Bestätigung über die Schließung Ihres PayPal-Kontos.

Besondere Vorsicht ist geboten, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Hier gelten sehr kurze Fristen für einen Widerspruch. Versäumen Sie diese Frist, kann dies gravierende Folgen haben.

Wie wir Sie in Auseinandersetzungen mit PayPal unterstützen

Unsere Kanzlei berät und vertritt regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, die mit Forderungen im Zusammenhang mit PayPal konfrontiert sind.

Wir prüfen umfassend,

  1. ob die Hauptforderung überhaupt besteht
  2. ob Verzug rechtlich wirksam eingetreten ist
  3. ob zusätzliche Kosten verlangt werden dürfen
  4. ob formale oder inhaltliche Fehler vorliegen

Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit der Gegenseite, fordern fehlende Nachweise an und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch dort.

Gerade bei engen Fristen ist es wichtig, schnell Klarheit zu schaffen und unnötige Zahlungen zu vermeiden.

📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal: https://anwalt-gegen-paypal.de/

Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. Ihren Termin können Sie bequem online über unsere Website buchen. So erhalten Sie zeitnah eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation und eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.

👉 Abonnieren Sie auch unseren kostenlosen Newsletter und bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen im Verbraucherrecht informiert:
https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html

von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen