07. Mai 2021

Fragwürdiger neuer Glücksspielstaatsvertrag: Guido Lenné im Deutschlandfunk

Bislang waren Online-Glücksspielangebote überwiegend illegal, trotzdem wurden sie geduldet. Um der Lage endlich Herr zu werden, haben sich die Länder darauf verständigt, die bislang illegal agierenden Anbieter zu legalisieren. Dahinter steht der Gedanke, dass ein effektiver Spielerschutz möglich ist, wenn das Glücksspielwesen in geordnete Bahnen gelenkt wird. Doch ob bei den bislang illegal operierenden Anbietern dann wirklich ein besserer Spielerschutz umgesetzt werden kann, sehen Experten wie Guido Lenné, der sich in seiner Kanzlei seit Jahren für die Rechte der Spieler einsetzt, kritisch.

Nach Sportwettenkonzession: Lenné stellt Anzeige

Spielerschutz sei für die illegalen Anbieter ein Fremdwort, so Lenné im Deutschlandfunk. Er hat inzwischen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Der Anlass für die Anzeige: die Sportwettenkonzession durch das Regierungspräsidium Darmstadt an Tipico, einen privaten Sportwettenanbieter.

„Tipico bewirbt auf der eigenen Homepage nicht nur Sportwettenangebote, sondern auch sonstige ˏGamesˊ, […] diese Vermischung ist nach dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag aus unserer Sicht unzulässig und deswegen hätte diese Lizenz nicht erteilt werden dürfen.“ Nur weil sich demnächst das Gesetz ändere, könne es nicht rechtens sein, die Genehmigung schon im Vorfeld zu erteilen. Deshalb habe er die Anzeige erstattet, erklärt der Anwalt. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

Bereits seit 2012 arbeiten die Länder an einem Verfahren, um illegalen Anbietern entsprechende Lizenzen zu vergeben. Doch die Vergabepraxis landete immer wieder vor Gericht. Erst im Oktober 2020 wurde der juristische Streit beigelegt und die privaten Wettanbieter in Deutschland erhielten Konzessionen. In der Zwischenzeit haben diese auch ohne offizielle Erlaubnis, jedoch größtenteils geduldet, Milliarden verdient.

Es steht zu erwarten, dass einige Länder Online-Casinospiele zukünftig selbst anbieten werden. Bayern hat bereits einen entsprechenden Antrag bei der EU gestellt und begründet das geplante Online-Engagement mit besserem Spielerschutz.

Spielerschutz im neuen Glücksspielstaatsvertrag

Das Suchtpotenzial wird bei Online-Angeboten, die 24 Stunden verfügbar sind, als besonders hoch eingestuft. Deshalb sieht der neue Glücksspielstaatsvertrag ein festgesetztes Limit von 1.000 Euro vor, das ein Spieler pro Monat einsetzten darf. Doch auch dieses Limit dürfte in vielen Fällen schon zu hoch sein, da eine Familie von Normalverdienern kaum tausend Euro im Monat für Glücksspiel erübrigen kann.

Um Spieler im Netz zu schützen, hat der Gesetzgeber weitere Maßnahmen geplant, die verhindern sollen, dass zu exzessiv, zu oft und parallel gespielt wird. In verschiedenen Datenbanken werden die personenbezogenen Daten, die über das Spielerverhalten Auskunft geben, gespeichert – u. a. in der zentralen spielformübergreifenden Sperrdatei.

Egal ob der Kunde eine Sportwette abschließt, eine Spielhalle betrifft, eine Spielbank aufsucht oder sich im Netz an virtuellen Spielformen beteiligt, er darf erst spielen, wenn zuvor in den Datenbanken geprüft wurde, dass er sich an die Regeln hält, das 1.000-Euro-Limit nicht überschritten hat und nicht zur selben Zeit in verschiedenen Spielformen unterwegs ist.

Schutzmaßnahmen für Spieler lassen auf sich warten

Doch es bestehen berichtigte Zweifel, ob die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Datenbanken ihre Schutzfunktion tatsächlich erfüllen können, zumal sie voraussichtlich frühestens 2023 verfügbar sein werden.

Die zentrale Behörde, die für diese Kontrollsysteme zuständig ist, wird ihre Arbeit mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli aufnehmen. Dann erst können Konzessionen beantragt und die erforderlichen Strukturen zur Überwachung des Marktes implementiert werden. Erst 2023, also anderthalb Jahre nach Vertragsbeginn, soll die Aufsichtsbehörde voll arbeitsfähig sein. In der Zwischenzeit wird es wohl keine wirksame Überwachung geben. Zwar sollen die Bundesländer bis dahin die Überwachung übernehmen, doch es stellt sich die Frage, wie sie das mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln schaffen sollen.

Paragraf 1 des Glücksspielstaatsvertrages formuliert folgende Ziele: das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht verhindern, unerlaubte Glücksspiele in Schwarzmärkten bekämpfen und den natürlichen Spieltrieb in geordnete und überwachte Bahnen lenken. Doch ob der Spieler zukünftig wirklich besser geschützt wird und eine offizielle Regulierung des bislang illegalen Online-Glücksspielmarktes gelingt, muss sich erst noch zeigen.

Bis auf Weiteres kämpfen wir in unserer Kanzlei daher nach wie vor für die Rechte der Spieler und helfen ihnen dabei, ihre verlorenen Einsätze zurückzuholen ­– entweder von den Glücksspielanbietern selbst oder von den Banken und Zahlungsdienstleistern, die solche Transaktionen nach heutigem Stand gar nicht hätten durchführen dürfen. Wenn auch Sie Geld in illegalen Online-Casinos verloren haben, lassen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch von uns beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,3/5 Sterne (4 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen