26. Juli 2025

Fristlose Kündigung erhalten – was ist jetzt zu tun?

Eine fristlose Kündigung trifft Arbeitnehmer meist völlig unerwartet und stellt eine enorme Belastung dar. Sie beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Doch nicht jede fristlose Kündigung ist rechtlich wirksam. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten und wie unsere Kanzlei Sie unterstützt.

Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?

Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Der Arbeitgeber muss darlegen können, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Häufige Gründe sind zum Beispiel:

  • Diebstahl oder Unterschlagung

  • schwere Beleidigungen oder tätliche Angriffe

  • Arbeitsverweigerung

  • grobe Pflichtverletzungen wie beharrliches Zuspätkommen

Oft wird vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung verlangt. Ohne Abmahnung ist eine sofortige Beendigung nur in besonders schweren Fällen möglich.

Wie sollten Sie nach Erhalt einer fristlosen Kündigung vorgehen?

Handeln Sie sofort, denn für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Warten Sie nicht ab, ob sich die Angelegenheit von allein klärt. Prüfen Sie:

  1. Ist der Kündigungsgrund plausibel und belegt?

  2. Wurde die Kündigung schriftlich und eigenhändig unterschrieben?

  3. Ist die Zweiwochenfrist eingehalten, innerhalb derer der Arbeitgeber nach Kenntnis des Kündigungsgrundes reagieren muss?

Unsere Kanzlei überprüft für Sie schnell und zuverlässig, ob die Kündigung wirksam ist und ob Sie Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung haben. Über unsere Arbeitsrechts-Themenseite können Sie zudem das kostenlose Soforthilfepaket zum Kündigungsschutz abrufen: https://arbeitsrecht.anwalt-leverkusen.de/

Wie wir Sie unterstützen

Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Dabei klären wir, wie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen und ob eine gütliche Einigung sinnvoll ist. Termine können Sie bequem online buchen oder direkt telefonisch vereinbaren.

Lassen Sie uns Ihre Kündigung prüfen, bevor wertvolle Zeit verstreicht. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und helfen Ihnen, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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