18. Januar 2024

Gebührenerhöhung bei Banken: Schweigen bald doch wieder als Zustimmung zulässig?

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs im April 2021 (Az.: XI ZR 26/20) mussten Banken in ganz Deutschland ihren Kunden „unrechtmäßig erhobene“ Gebühren erstatten. Der BGH hatte eine Klausel in den AGB der Postbank für unwirksam erklärt, nach der Schweigen seitens der Kunden in Bezug auf Änderungen der Geschäftsbedingungen (im vorliegenden Fall Gebührenerhöhungen) als Zustimmung gewertet wurde. Wir berichteten darüber. Den entsprechenden Beitrag finden Sie hier.

Zwar bezog sich das Urteil in erster Linie auf die AGB der Postbank, da jedoch nahezu alle Banken vergleichbare Klauseln nutzten, um auf diese Weise ihre Gebühren anzuheben, freuten sich daher auch die Kunden anderer Geldinstitute. In der Folge forderten viele Banken ihre Kunden nachträglich auf, den Änderungen zuzustimmen, und drohten bei Weigerung mit Kündigung. Doch in unzähligen Fällen wurden den Kunden die Gebühren von den Banken erstattet.

Neuer Regelungsvorschlag will Fiktionsklauseln wieder erlauben

Bald könnte Stillschweigen aber wieder als Zustimmung gewertet werden, denn laut Medienberichten soll das Bundesjustizministerium einen Regelungsvorschlag in die Ressortabstimmung gegeben haben, nach dem sog. Fiktionsklauseln wieder erlaubt sein sollen. Dabei handelt es sich um Klauseln, die die Zustimmung der Kunden „fingieren“, obwohl diese de facto gar nicht vorliegt. So könnte also im Falle von Gebührenerhöhungen bei Banken die Zustimmungsfiktion wieder greifen und Stillschweigen seitens des Kunden als Zustimmung gewertet werden.

Dabei ist vorgesehen, dass die neue Regelung nicht nur für Banken, sondern auch für andere Bereiche gelten soll. Allerdings soll klar abgegrenzt werden, welche Änderungen auf diese Weise durchgesetzt werden können. Demnach wären Gebührenerhöhungen seitens der Banken mittels Zustimmungsfiktion zulässig, vollständige Vertragsänderungen jedoch nicht. Dass die Reichweite der Zustimmungsfiktion nicht klar begrenzt war, hatte der BGH im April 2021 als einen der Gründe für die Unwirksamkeit der beanstandeten Klausel der Postbank angeführt.

Was wären die Konsequenzen der neuen Regelung?

Sollte die neue Regelung greifen, dürften zukünftig Streitfälle darüber zu erwarten sein, welche Änderungen mittels Zustimmungsfiktion zulässig sind und welche nicht. Aus Verbrauchersicht ist dieser Regelungsvorschlag also kritisch zu sehen. Zwar mag es für Verbraucher lästig sein, ständig um ihre Zustimmung zu Vertragsänderungen gebeten zu werden, doch auf diese Weise bleiben sie über sämtliche Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis im Bilde und entscheiden aktiv, was sie akzeptieren und was nicht.

Die Banken argumentieren, dass ihre Kunden bei der Zustimmungsfiktion immer noch die Möglichkeit haben, jederzeit zu handeln, es aber nicht müssen. Doch das dürfte für die Bankkunden nur ein schwacher Trost sein, wenn ihnen auf diese Weise wieder höhere Gebühren „untergejubelt“ werden. Zumal das Vertrauen der Verbraucher in den Finanzsektor zuletzt stark auf die Probe gestellt wurde. Datenlecks und verpatzte IT-Umstellungen haben unzähligen Bankkunden im letzten Jahr schwer zu schaffen gemacht.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich meinen Mandanten zur Seite, wenn sie alleine bei ihrer Bank nicht mehr weiterkommen. Sei es die Rückforderung von unrechtmäßig erhobenen Gebühren, die Erstattung von Verlusten durch Hacker-Angriffe oder die Wiederherstellung des Zugriffs auf Konten bei IT-Problemen der Bank: Kunden werden in solchen Situationen oft vertröstet und im Regen stehen gelassen. In der Anwaltskanzlei Lenné setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten gegenüber den Banken durch und sorgen dafür, dass diese zeitnah handeln. Wenn auch Sie Ärger mit Ihrer Bank haben, berate ich Sie gerne zu Ihrem individuellen Fall. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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