Geld von meinem Konto abgebucht nach Phishing bei Kleinanzeigen – bekomme ich mein Geld zurück?
Der Schock sitzt tief: Sie bieten einen Artikel über Kleinanzeigen zum Verkauf an, ein vermeintlicher Interessent meldet sich, alles wirkt seriös. Kurz darauf stellen Sie fest, dass 1.490 Euro von Ihrem Konto abgebucht wurden. Sie selbst haben keine Zahlung veranlasst. Wie kann das sein – und vor allem: Muss Ihre Bank den Schaden ersetzen?
Genau mit dieser Konstellation sehen sich derzeit zahlreiche Betroffene konfrontiert. Die Täter agieren professionell, nutzen gefälschte Zahlungsbestätigungen und täuschend echt gestaltete Internetseiten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Manipulation oft kaum erkennbar.
Wie läuft der Betrug über Kleinanzeigen typischerweise ab?
In vielen Fällen melden sich angebliche Kaufinteressenten auf Ihre Anzeige. Sie erklären, die Bezahlung sei bereits erfolgt oder müsse noch „bestätigt“ werden. Sie erhalten dazu eine Nachricht mit einem Link. Dieser führt jedoch nicht zu einer echten Zahlungsplattform, sondern auf eine manipulierte Website.
Dort werden Sie aufgefordert, Kartendaten, Sicherheitscodes oder eine TAN einzugeben. Die Seite sieht dabei so überzeugend aus, dass selbst vorsichtige Nutzerinnen und Nutzer getäuscht werden. Mit den eingegebenen Daten lösen die Täter anschließend eigenständig Abbuchungen aus.
Häufig bemerken Betroffene den Schaden erst beim Blick auf den Kontoauszug. In einem aktuellen Fall in unserer Kanzlei wurden fast 1.500 Euro abgebucht. Die Karte wurde sofort gesperrt, die Bank informiert und Strafanzeige erstattet. Genau dieses schnelle Handeln ist entscheidend.
Rechtslage: Wann haftet die Bank?
Rechtlich kommt es darauf an, ob es sich um einen sogenannten nicht autorisierten Zahlungsvorgang handelt. Nach § 675u BGB ist die Bank verpflichtet, eine solche Zahlung unverzüglich zu erstatten.
Nicht autorisiert ist eine Zahlung dann, wenn Sie ihr nicht wirksam zugestimmt haben. Das ist bei Phishing-Angriffen regelmäßig der Fall, denn Sie wollten keine Überweisung oder Abbuchung an den Täter vornehmen.
In der Praxis lehnen Banken eine Erstattung jedoch häufig zunächst ab. Die Begründung lautet oft, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt, indem er sensible Daten preisgegeben habe. Doch dieser Einwand greift nicht automatisch.
Grobe Fahrlässigkeit liegt nur vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde. Dass eine Person auf eine professionell gestaltete, kaum von der Originalseite zu unterscheidende Phishing-Seite hereinfällt, reicht nach der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres aus.
Die Bank muss darlegen und beweisen, dass ein grob fahrlässiges Verhalten vorlag. Pauschale Behauptungen genügen nicht. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls, etwa:
Welche Informationen wurden abgefragt?
Gab es erkennbare Warnhinweise?
War der Zahlungsvorgang für Sie als ungewöhnlich oder widersprüchlich erkennbar?
Wurde tatsächlich eine wirksame Autorisierung erteilt?
Kann die Bank keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen, besteht regelmäßig ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung.
Begrenzte Haftung des Kunden
Selbst wenn Ihnen einfache Fahrlässigkeit vorgeworfen werden könnte, ist Ihre Haftung gesetzlich auf 50 Euro begrenzt, solange kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Diese Grenze gilt für Schäden, die vor der Sperrung Ihres Zahlungsinstruments entstanden sind.
Deshalb ist es besonders wichtig, nach Entdeckung einer unberechtigten Abbuchung sofort zu reagieren. Die umgehende Sperrung der Karte und die Benachrichtigung der Bank sind nicht nur sinnvoll, sondern auch rechtlich geboten.
Strafanzeige als wichtiger Schritt
Eine Strafanzeige führt zwar nicht automatisch zur Erstattung durch die Bank, sie dokumentiert jedoch den Sachverhalt und wird von vielen Kreditinstituten verlangt. Außerdem erhöht sie den Druck, den Vorgang ernsthaft zu prüfen.
Ermittlungen gegen die Täter sind erfahrungsgemäß schwierig, da diese häufig aus dem Ausland agieren. Für Ihren Erstattungsanspruch ist es jedoch unerheblich, ob die Täter gefasst werden. Maßgeblich ist allein die Frage, ob die Abbuchung autorisiert war und ob Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Wie wir Sie in einem solchen Fall unterstützen
Wir prüfen für Sie sorgfältig, ob die Ablehnung Ihrer Bank rechtlich haltbar ist. Dabei analysieren wir den gesamten Ablauf, werten die Kommunikation aus und setzen uns mit der Argumentation des Kreditinstituts auseinander.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
Rechtliche Bewertung des Zahlungsvorgangs
Prüfung eines möglichen Mitverschuldens
Durchsetzung Ihres Erstattungsanspruchs gegenüber der Bank
Fristsetzung und außergerichtliche Verhandlungen
Vertretung vor Gericht, falls erforderlich
Gerade bei einem Schaden in Höhe von über 1.000 Euro oder sogar mehr lohnt sich eine fundierte rechtliche Prüfung. In vielen Fällen lässt sich bereits außergerichtlich eine Lösung erreichen.
Kostenlose telefonische Erstberatung
Sie sind unsicher, ob Ihre Bank zur Rückzahlung verpflichtet ist? Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung. In diesem Gespräch erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung und erfahren, welche Schritte sinnvoll sind.
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Cyberkriminalität entwickelt sich ständig weiter. Neue Varianten von Phishing-Angriffen tauchen regelmäßig auf. Wer informiert ist, kann Risiken besser einschätzen.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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