08. März 2021

Geld zurück - Anonyme Bezahlkarten für Onlineglückspiel

Ist illegales Glücksspiel anonym möglich? Offenbar gibt es folgende Methode: Die Teilnahme an Sportwetten im Internet, wird ausschließlich über anonyme Bezahlkarten ermöglicht, die von jedermann bei einer Wettstelle vor Ort gegen Barzahlung erworben werden können. Für den Erwerb dieser Bezahlkarten ist keine Identifizierung, etwa durch Personalausweis, nötig, sodass auch eine minderjährige Person diese Karten erwerben kann.

Jede Karte verfügt über eine Kartennummer. Zusätzlich wird zu jeder Karte ein Freischaltcode ausgehändigt.

Im nächsten Schritt kann die Anmeldung auf der Homepage des Onlinesportwettenanbieters mit der Kartennummer erfolgen. Als Passwort gilt der ausgehändigte Freischaltcode.

Nach Eingabe der o.g. Nummern wird man aufgefordert, ein eigenes Kennwort zu vergeben.

Weitere Daten werden nicht benötigt, nicht einmal eine E-Mailadresse.

Das heißt, dass der Spieler keinen richtigen Namen anzugeben hat, sondern lediglich eine Kombination von Zahlen.

Abgesehen davon, dass das Onlineglückspiel grundsätzlich verboten ist, verstößt die beschriebene Möglichkeit der Teilnahme am Onlineglückspiel gegen § 1 GlüStV 2012 und § 4 Abs. 5 Nr. 1 GlüStV 2012.

Gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 GlüStV 2012 muss ein Glücksspielanbieter gewährleisten, dass minderjährige oder gesperrte Spieler durch Identifizierung und Authentifizierung ausgeschlossen werden.

Da die anonymen Bezahlarten vorliegend keinen Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler durch Identifizierung und Authentifizierung gewährleisten, kommt keine Duldung in Betracht.

Aus § 1 GlüStV folgt, dass durch das Verbot u. a. von Onlineglücksspielen

  • das Entstehen von Glücksspielsucht verhindert,
  • das Glücksspielangebot begrenzt und
  • der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt werden soll.

Der Einsatz von anonymen Bezahlarten läuft diesem Schutzzweck zuwider, sodass nach unserer Auffassung die für die Bezahlarten ausgegebenen Beträge zurückerstattet werden müssten.

Wir kämpfen gerne für Sie, Ihr verspieltes Geld zurückzuholen, indem wir zivilrechtlich gegen die Onlineglücksspielanbieter vorgehen. Für eine Ersteinschätzung stehen wir Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an: 0214 90 98 400

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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