15. September 2025

Geld zurück bei Online-Coaching: Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können

Seit einigen Jahren boomt das Geschäft mit Online-Coaching-Angeboten. Das Angebot ist dabei vielseitig und kann sich sowohl auf den privaten als auch den beruflichen Bereich beziehen. Auffällig ist hierbei, dass die Anbieter für ihre Coaching-Leistungen häufig ein hohes Entgelt verlangen. Verträge werden von Kunden voreilig unterschrieben, da sie im Wettbewerb sowie der schnelllebigen Welt mithalten möchten. Nicht selten entsteht ein hoher finanzieller Schaden der Kunden. In einem wegweisenden Urteil hat der BGH nunmehr entschieden, dass in einigen Fällen ein Anspruch auf Rückzahlung besteht. Näheres erfahren Sie hier.

Die Tücken von Online-Coaching-Verträgen

Ein Coaching ist als solches erst einmal eine gute Sache. Ein solches kann zur Fortbildung dienen oder neue Impulse geben. Das Problem ist, dass es ein Übermaß an Angeboten gibt und es den Kunden schwer fällt, zwischen seriösen und unseriösen Anbietern differenzieren zu können. Da die Welt aber schnelllebig ist und der Einzelne ungern auf der Strecke bleiben möchte, werden Verträge teilweise übereilt abgeschlossen. Nicht selten werden in den Verträgen Versprechungen gemacht, die das Coaching nicht wird halten können. Im Gegenzug sind die Kunden bereit, nicht unerhebliche Beträge zu leisten. Nach der anfänglichen Euphorie stellt sich im Anschluss nicht selten Ernüchterung fest. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun die Rechte der Kursteilnehmer gestärkt.

Urteil des BGH und dessen Folgen

Mit Urteil vom 12.06.2025 hat der BGH entscheiden, dass den Kunden unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Rückzahlung zusteht.

Das Gute ist: Die Ansprüche bestehen unabhängig davon, ob der Coaching-Vertrag als Verbraucher oder als Unternehmer abgeschlossen worden ist. Dies ist gerade im Hinblick auf Einzelunternehmer sowie Start-Ups von herausragender Bedeutung.

Der BGH hat in seinem Urteil auf einen Umstand hingewiesen, der einigen Coaches unbekannt sein dürfte: Fernlehrgänge bedürfen einer Zulassungsbescheinigung. Wenn eine solche fehlt, sind die Verträge nichtig und damit besteht kein Anspruch auf Honorar.

Viele Coachings dürften hierbei als Fernlehrgänge gelten, da nicht selten das Angebot ausschließlich online und zeitversetzt stattfindet. Weiteres Kriterium ist neben der räumlichen Trennung, dass eine Lernkontrolle stattfindet, es sich somit um Unterricht handelt.

Haben auch Sie einen Coaching-Vertrag abgeschlossen?

Wenn auch Sie einen Online-Coaching-Vertrag abgeschlossen haben, sollte im ersten Schritt überprüft werden, ob der Anbieter über ein entsprechendes Zertifikat verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob Rückzahlungsansprüche bestehen. Bei der Prüfung unterstützen wir Sie gerne. Buchen Sie im ersten Schritt einfach einen Termin zur kostenlosen Erstberatung bei uns. Wir freuen uns auf Sie!

von Kerstin Messerschmidt
Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


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