23. April 2014

Geld zurück von der Ratenschutzversicherung

Unser Tipp: Schreiben Sie Ihre Versicherung an und fordern Sie die nicht-verbrauchte Prämie zurück. Setzen Sie eine Frist zur Erstattung.

Führt das nicht zum Erfolg, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne!

Viele Banken raten bei Abschluss eines Kreditvertrages dazu, eine teure Kreditversicherung mit abzuschließen. Hinter der Kreditversicherung, die oft auch Ratenschutzversicherung genannt wird, verbergen sich meistens gleich mehrere Versicherungsprodukte, z.B.

  • eine Lebensversicherung,
  • eine Arbeitslosigkeitsversicherung und/oder
  • eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Versicherungsprämie - oft erhebliche Beträge - werden gleich mitfinanziert und natürlich zahlt der Kunde dann auch noch Zinsen darauf.

Nach unserer Wahrnehmung ist vielen Bankkunden nicht bekannt, dass die Versicherungsprämie bei vorzeitiger Kreditablösung noch nicht ganz verbraucht ist und Erstattung der Restprämie verlangt werden kann. Von sich aus zahlt aber kaum eine Versicherung. Wenn Sie Ihr Geld zurück bekommen möchten, sollten Sie Ihre Versicherung anschreiben und eine Frist zur Zahlung setzen.

Nutzen Sie dazu gern unser kostenloses Muster.

Führt das nicht zum Erfolg, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne!

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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